Politik

Pflegebonusgesetz: Medizinische Fachangestellte nicht berücksichtigt

  • Montag, 14. März 2022
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die geplante Neuauflage des Coronabonus soll an Pflegekräfte in bestimmten Krankenhäusern sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen gehen. Dies sieht der Entwurf eines Pflegebonusgesetzes (PflBG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die auch von ärztlichen Organisationen geforderte Berücksichtigung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist im Entwurf nicht enthalten.

Laut dem Gesetzentwurf sollen Krankenhäuser, die ihre Leistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen und die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 durch die voll- oder teil­stationäre Behandlung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten „besonders belastet“ waren, Anspruch auf eine Auszahlung aus Bundesmitteln haben.

Diese Mittel sollen sie dann an ihre Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in dem Krankenhaus beschäftigt waren, als einmalige Sonderleistung auszahlen.

Die Höhe der Prämie soll für Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenfüh­renden Stationen 1.700 Euro und für Intensivpflegekräfte 2.500 Euro betragen. Die genauen Daten sind neu in dem Entwurf. Sie waren bisher nicht in den Eckpunkten zum Entwurf enthalten.

Das Kriterium „besonders belastet“ soll demnach für Krankenhäuser gelten, in denen vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behan­delt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden.

Der Coronapflegebonus für Vollzeitbeschäftigte in Langzeitpflegeeinrichtungen soll laut Entwurf 550 Euro für Beschäftigte betragen, die Leistungen in der direkten Pflege und Betreuung von Pflegebe­dürfti­gen erbringen. Beschäftigte, die in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemein­sam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind, sollen 370 Euro erhalten – für alle übrigen Beschäftigten sind 190 Euro geplant.

„Der Coronapflegebonus kann durch die Länder oder die zugelassenen Pflegeeinrichtungen über die ge­nannten Höchstbeträge hinaus für alle Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen erhöht werden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Für die Prämienzahlungen wird aus dem Bundeshaushalt eine Milliarde Euro für zur Verfügung gestellt. Dabei werden 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich verwendet und weitere 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege eingesetzt.

aha

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