Vermischtes

Zahl der COVID-19-Toten in Pflegeheimen stark unterschätzt

  • Dienstag, 14. April 2020
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London − Etwa jeder 2. Todesfall durch das Coronavirus SARS-CoV-2 in fünf europäischen Ländern wird einer Studie zufolge aus einem Pflegeheim gemeldet. Eine Forschergruppe der London School of Economics hat für ihre Untersuchung die offiziellen Daten von fünf Ländern ausgewertet: Italien, Spanien, Irland, Belgien und Frankreich.

Demnach standen zwischen 42 % und 57% aller Todesfälle durch den neuartigen Erreger in Verbindung mit Heimen. Die Wissenschaftler betonten heute, dass ihre Studie nur be­dingt aussagekräftig sei: Die einzelnen Länder zählten die Fälle auf verschiedene Weisen; auch die Definition von „Pfle­geheim“ unterscheide sich von Staat zu Staat.

Dies könnte die Ergebnisse beeinflusst haben, erläutern die Experten. Dennoch dürfe das Ausmaß der Infektionen und Todesfälle in den Heimen nicht ignoriert werden.

In Irland, das zentral die Daten zu den COVID-19-Erkrankungen erfasst, starben 288 von den bis Samstag 6.444 registrierten Patienten mit der Lun­gen­erkrankung COVID-19. 156 von den 288 Verstorbenen − also 54 % − waren Bewohner in Pflegeheimen.

In Spanien kam das Team sogar auf 57 %. Hier basierten die Zahlen jedoch auf Medienbe­richten zu den von Regionalregierungen veröffentlichten Statistiken. Belgien kam auf den einen Wert von 42 %, Frankreich auf 45 % und Italien auf 53 %.

Kritiker bemängeln seit Wochen, dass in die Statistiken in Großbritannien bislang kaum Todesfälle in Heimen eingehen. Rosalind Altmann, Mitglied des britischen Oberhauses, sagte im BBC-Interview heute, sie sei ernsthaft besorgt. Bewohner in Pflegeheimen hätten ihr berichtet, das sie sich „wie Lämmer beim Schlachter“ fühlten. Auch Senioren müssten angemessen behandelt werden.

Der britische Gesundheitsdienst NHS (National Health Service) ist chronisch unterfinan­ziert. Es fehlt im Kampf gegen die Pandemie an Klinikpersonal, Betten, Schutzausrüs­tun­gen und Tests. Ärzte müssen einer Richtlinie zufolge nach Überlebenschancen entschei­den, wer beispielsweise beatmet wird, falls die Kapazitäten nicht mehr ausreichen soll­ten.

dpa

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