Ärztekammer Niedersachsen betont die Qualitätsausrichtung der Weiterbildung

Hannover – Die ärztliche Weiterbildung ist kein Instrument, das vorrangig der Versorgungssteuerung dient. Das hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) in einer Resolution betont. „Die ärztliche Weiterbildung ist eine Maßnahme zur Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung – vor allem im Interesse der Patientensicherheit“, erläuterte Kammerpräsidentin Martina Wenker.
„Die landes- und sogar bundesweit abgestimmten Weiterbildungsinhalte garantieren ein hohes und bundesweit einheitliches Qualitätsniveau der Absolventen. Die Weiterbildungsordnung ist daher eine Bildungsordnung und kein Instrument zur Absolventenlenkung“, heißt es in der Resolution der Kammerdelegierten.
Die Ärztekammer Niedersachsen begleite die Ärzte bei der von ihnen nach eigenen Präferenzen ausgewählten Weiterbildung und bescheinige am Ende der Weiterbildung nach bestandener Facharztprüfung die fachliche Kompetenz. Sie prüfe zur Sicherung der Strukturqualität auch, ob sich eine Praxis oder eine Klinik als Weiterbildungsstätte eigneten und ob dort alle erforderlichen Weiterbildungsinhalte von einem hierzu persönlich ermächtigten Arzt erlernt werden könnten.
„Dazu gehört auch, ob die an der Weiterbildungsstätte tätigen Ärzte genügend zeitliche Kapazitäten haben, um die jungen Kollegen hinreichend fachlich anleiten zu können“, heißt es in der Resolution.
Die Delegierten begrüßten es, wenn Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Kommunen finanzielle und andere Anreize setzten, damit sich Ärzte in bestimmten Fächern weiterbildeten wollen oder eine Niederlassung in unterversorgten Regionen anstreben – dies sei aber keine Aufgabe der Weiterbildungsordnung.
Qualitätsabstriche an der Weiterbildung aus versorgungstechnischen Gründen dürfe es daher nicht geben. „Mit einer Bildungsordnung können keine ordnungspolitischen Zwecke verfolgt werden“, stellen die Kammerdelegierten in der Resolution klar.
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