Politik

Ruf nach gesetzlichem Anspruch auf Hospizleistungen

  • Montag, 14. Oktober 2019
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Berlin – Patientenschützer haben sich für einen gesetzlichen Anspruch auf Hospizleistun­gen ausgesprochen. Nur 30.000 Schwerstkranke hätten die Chance, in einem der 236 sta­tionären Hospize in Deutschland zu sterben, erklärte der Vorstand der Stiftung Patienten­schutz, Eugen Brysch anlässlich des Welthospiztags am vergangenen Samstag.

Jährlich sterben hierzulande rund 930.000 Menschen. „Auch wenn sich 80 Prozent wün­schen, zu Hause oder im Hospiz zu sterben, ist es in der Realität genau umgekehrt“, sagte er. Der allergrößte Teil sterbe im Krankenhaus oder Pflegeheim.

In den stationären Hospizen werden Schwerstkranke von spezialisierten Pflegekräften, niedergelassenen Palliativärzten und ehrenamtlichen Helfern umsorgt. „Auch in Kranken­häusern sieht das Bild nicht anders aus“, so Brysch. Für 96 Prozent der rund 430.000 dort Sterbenden gebe es keine Gewähr für einen Platz auf einer Palliativstation.

Gerade zur Nachtzeit kümmere sich ein Pfleger nicht selten um mehr als 25 Patienten. „Da ist eine würdevolle Begleitung nicht möglich“, kritisierte der Patientenschützer. Noch dra­ma­tischer sei die Situation für die 340.000 Sterbenden in Pflegeheimen, hier kämen oft noch mehr Bewohner auf eine Pflegekraft.

„Hospizliche Sterbebegleitung ist für die meisten Heimbewohner Illusion“, sagte Brysch. Das müsse geändert werden. Auch für Pflegeheimbewohner brauche es dringend einen An­spruch auf Hospizleistungen. Diesen müsse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „endlich gesetzlich festschreiben“.

Es gebe „bisher kein wirksames Konzept, jedem Sterbenden die Fürsorge zu garantieren, die er benötigt“, kritisierte Brysch. Deutschland brauche dringend mehr professionelle Palliativ­teams. Allein auf Ehrenamtliche zu setzen, könne die Lücken nicht schließen.

afp

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