Ruf nach gesetzlichem Anspruch auf Hospizleistungen

Berlin – Patientenschützer haben sich für einen gesetzlichen Anspruch auf Hospizleistungen ausgesprochen. Nur 30.000 Schwerstkranke hätten die Chance, in einem der 236 stationären Hospize in Deutschland zu sterben, erklärte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch anlässlich des Welthospiztags am vergangenen Samstag.
Jährlich sterben hierzulande rund 930.000 Menschen. „Auch wenn sich 80 Prozent wünschen, zu Hause oder im Hospiz zu sterben, ist es in der Realität genau umgekehrt“, sagte er. Der allergrößte Teil sterbe im Krankenhaus oder Pflegeheim.
In den stationären Hospizen werden Schwerstkranke von spezialisierten Pflegekräften, niedergelassenen Palliativärzten und ehrenamtlichen Helfern umsorgt. „Auch in Krankenhäusern sieht das Bild nicht anders aus“, so Brysch. Für 96 Prozent der rund 430.000 dort Sterbenden gebe es keine Gewähr für einen Platz auf einer Palliativstation.
Gerade zur Nachtzeit kümmere sich ein Pfleger nicht selten um mehr als 25 Patienten. „Da ist eine würdevolle Begleitung nicht möglich“, kritisierte der Patientenschützer. Noch dramatischer sei die Situation für die 340.000 Sterbenden in Pflegeheimen, hier kämen oft noch mehr Bewohner auf eine Pflegekraft.
„Hospizliche Sterbebegleitung ist für die meisten Heimbewohner Illusion“, sagte Brysch. Das müsse geändert werden. Auch für Pflegeheimbewohner brauche es dringend einen Anspruch auf Hospizleistungen. Diesen müsse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „endlich gesetzlich festschreiben“.
Es gebe „bisher kein wirksames Konzept, jedem Sterbenden die Fürsorge zu garantieren, die er benötigt“, kritisierte Brysch. Deutschland brauche dringend mehr professionelle Palliativteams. Allein auf Ehrenamtliche zu setzen, könne die Lücken nicht schließen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: