Marburger Bund will Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr in Approbationsordnung verankern
Berlin – Medizinstudierende rufen seit Jahren nach einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr (PJ). Der Marburger Bund (MB) hat sich nun erneut hinter diese Forderung gestellt – und eine Änderung der Approbationsordnung angeregt.
„Wir brauchen eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung“, sagte Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im MB. Er regte an, einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung zu verankern. Dazu müsse Paragraf 3 Abs. 4 Satz 8 der ärztlichen Approbationsordnung lediglich durch eine neue Formulierung ersetzt werden, hieß es.
Diese sollte den Rechtsanspruch auf eine angemessene Bezahlung enthalten und sicherstellen, dass die Aufwandsentschädigung weder auf Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angerechnet noch durch Sachleistungen – wie etwa kostenlose Mahlzeiten oder Unterkunft – ersetzt werden kann. Zudem gelte es, durch den neuen Passus sicherzustellen, dass Lehrverpflichtungen der Einrichtungen trotz Aufwandsentschädigung Bestand haben.
„Die medizinische Ausbildung darf nicht von der eigenen oder der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig sein“, mahnte Banas. Eine angemessene, bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung ermögliche Medizinstudierenden die volle Konzentration auf ihre Ausbildung. Denn dadurch könnten sie auf eine ausbildungsbegleitende Erwerbstätigkeit verzichten und Ruhepausen ausreichend einhalten.
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