Ärzteschaft

Marburger Bund will Aufwandsent­schädigung im Praktischen Jahr in Approbationsordnung verankern

  • Mittwoch, 14. August 2019

Berlin – Medizinstudierende rufen seit Jahren nach einer angemessenen Aufwandsent­­schädi­gung für das Praktische Jahr (PJ). Der Marburger Bund (MB) hat sich nun erneut hinter diese For­derung gestellt – und eine Änderung der Approbationsordnung angeregt.

„Wir brauchen eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung“, sagte Victor Ba­nas, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im MB. Er regte an, einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung zu verankern. Dazu müsse Paragraf 3 Abs. 4 Satz 8 der ärztlichen Approbationsordnung lediglich durch eine neue Formulierung ersetzt werden, hieß es.

Diese sollte den Rechtsanspruch auf eine angemessene Bezahlung enthalten und sicher­stellen, dass die Aufwandsentschä­di­gung weder auf Leistungen des Bundesausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) angerechnet noch durch Sachleistungen – wie etwa kostenlose Mahlzeiten oder Unterkunft – ersetzt werden kann. Zudem gelte es, durch den neuen Passus sicherzustellen, dass Lehrver­pflich­tungen der Einrichtungen trotz Aufwandsent­schädigung Bestand haben.

„Die medizinische Ausbildung darf nicht von der eigenen oder der finanziellen Leistungs­fähigkeit der Eltern abhängig sein“, mahnte Banas. Eine angemessene, bundesweit ein­heitliche Aufwandsentschädigung ermögliche Medizinstudierenden die volle Konzentra­tion auf ihre Ausbildung. Denn dadurch könnten sie auf eine ausbildungsbegleitende Erwerbstätigkeit verzichten und Ruhepausen ausreichend einhalten.

hil/sb

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