Ärzteschaft

Rund ein Fünftel weniger Kinder bei Vorsorge­untersuchungen in Hessen

  • Montag, 30. November 2020
/Gina Sanders, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Bei hessischen Kinderärzten sind während der Coronapandemie in den Mo­naten März und April rund ein Fünftel weniger Patienten zu den Vorsorgeuntersuchungen U7 bis U9 gekommen. Das geht aus einer Antwort des Sozialministeriums auf eine par­lamentarische Anfrage hervor.

Diese Untersuchungen für Kinder ab knapp zwei bis etwa fünf Jahren sind eigentlich ver­pflichtend. Die Eltern müssen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne mit ihnen zum Arzt gehen.

Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie seien die festen Zeiträume für die Vorsorgeuntersu­chun­gen U6 bis U9 so lange ausgesetzt, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz feststelle – und bis zu drei Monate darüber hinaus, teilte das Hessische Kindervorsorgezentrum mit.

Seit 2008 ist in Hessen die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 verpflichtend. Das Zentrum lädt alle Kinder dazu schriftlich ein. Wird eine Untersuchung innerhalb einer Frist nicht durchgeführt, erhalten die Eltern üblicherweise ein Erinne­rungsschreiben. Wenn auch nach Ablauf einer weiteren Frist keine Untersuchung nachge­wiesen werden kann, wird das Jugendamt informiert.

Nach Angaben des Kindervorsorgezentrums wurden aufgrund der Pandemie die Fristen zur Erinnerung beziehungsweise zur Information der Jugendämter für die Vorsorgen U7 bis U9 bis Ende des Jahres verlängert. Dies sei in Absprache mit dem hessischen Kinder­vorsorgebeirat und dem Landesverband der Kinderärztinnen und Kinderärzte geschehen.

Nach der Einschätzung von Barbara Mühlfeld vom hessischen Kinderärzteverband wurde ein großer Teil der Vorsorgen inzwischen aufgeholt. Allerdings seien bei den U4 bis U6 – wenn die Kinder zwischen zwei Monaten bis ein Jahr alt sind – die Zeitabstände zur nächsten Vorsorge zum Teil so gering, dass ein Nachholen nicht sinnvoll sei.

„Insgesamt hat im Sommer die Inanspruchnahme der Praxen wegen akuter Bagateller­kran­kungen wie Schnupfen, leichte Infekte und Hauterscheinungen erheblich abgenom­men“, erklärte Mühlfeld. Dadurch sei Zeit entstanden, die für Vorsorgen habe genutzt werden können.

dpa

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