S3-Leitlinie Demenzen aktualisiert

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) haben die die S3-Leitlinie zu Demenzen aktualisiert.
Von bisher 109 Empfehlungen wurden sechs überarbeitet. Aufgrund neuer Wirksamkeitsbelege wurden zudem sechs neue Empfehlungen in die Leitlinie aufgenommen, so dass sie jetzt 115 Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung von Menschen mit Demenzen enthält.
Neu aufgenommen wurde eine Empfehlung zur Biomarker-Diagnostik im Blut. Bislang werden Biomarker zur Bestimmung von Amyloid-Ablagerungen oder anderen Alzheimer-Indikatoren durch eine Untersuchung des Liquor oder mit Hilfe von Bildgebungsverfahren ermittelt. „Neue Studien zeigen gute diagnostische Werte für die ersten blutbasierten Biomarker für die Alzheimer-Erkrankung“, erläuterte Richard Dodel von der DGN. Allerdings müssen diese Tests weiter evaluiert werden, bevor sie Einzug in den klinischen Alltag erhalten und die bisherige Diagnostik ersetzen können. Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz der Blutmarker daher derzeit nur in Verbindung mit bereits etablierten Verfahren und nur durch Expertinnen und Experten für Biomarker-Diagnostik.
Bezüglich psycho- und soziotherapeutischer Therapieoptionen wurden neue Empfehlungen in die Leitlinie aufgenommen. So empfiehlt die Leitliniengruppe jetzt eine kognitive Verhaltenstherapie zur Behandlung der Depression auch bei leichter kognitiver Störung. Zudem wird in der Aktualisierung neu auch die Musiktherapie vorgeschlagen.
„Uns stehen glücklicherweise viele Optionen bereit, Patientinnen und Patienten ganzheitlich zu behandeln und so auch mögliche depressive Symptome bei einer Demenz zu lindern“, erklärte Frank Jessen von der DGPPN.
Auf die Verbesserung der Lebensqualität zielt auch ein gänzlich neues Kapitel der Leitlinie ab. „Erstmals empfehlen wir an Demenz erkrankten Personen und ihren Angehörigen auch Maßnahmen der palliativen Versorgung, um schwerem Leid vorzubeugen und es zu lindern. Dafür sind eine frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art wichtig“, so Jessen.
Nicht in die Aktualisierung der Leitlinie aufgenommen aufgenommen hat die Autorengruppe Empfehlungen zu einer möglichen Behandlung mit den Antikörpern Lecanemab und Donanemab. Zwar hat das Expertengremium der European Medicine Agency die Zulassung von Lecanemab empfohlen, das Zulassungsverfahren ist aber seitens der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen, so dass der Wirkstoff noch nicht zur Verfügung steht.
Die Leitlinie wird seit 2023 als sogenannte Living Guideline geführt. An der regelmäßigen Aktualisierung beteiligen sich mehr als 40 Fachgesellschaften, Verbände und Organisationen unter gemeinsamer Federführung der DGN und der DGPPN.
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