Sachsen-Anhalt: Zuschuss für Gründung oder Übernahme von Arztpraxen

Magdeburg – Einen Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Sachsen-Anhalt soll ein Förderpaket zur Ansiedlung von ambulant tätigen Ärzten leisten. Ärzte, die in Regionen mit drohendem oder bestehendem Mangel eine Praxis neu gründen oder eine bestehende weiterführen, können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80.000 Euro erhalten.
Das habe der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Sachsen-Anhalt kürzlich beschlossen, teilte die Geschäftsstelle heute mit. Bis zum 30. Juni 2026 stehen 2,52 Millionen Euro zur Verfügung – je zur Hälfte getragen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt und den Krankenkassen.
Von den Fördermöglichkeiten können Hausärzte, Augenärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater profitieren, wenn sie sich in einer der betreffenden Regionen Sachsen-Anhalts niederlassen oder angestellt ambulant tätig werden.
„Mit einer Praxisneugründung oder -fortführung gehen Ärztinnen und Ärzte auch immer finanzielle Herausforderungen ein. Das ist uns bewusst“, sagte Michael Löher, Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Sachsen-Anhalt. Deshalb sei es umso wichtiger, diesen Schritt in bestimmten Regionen zur Verbesserung der Versorgung zu unterstützen.
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