Ärzteschaft

Neue Niederlassungsförderungen in Bayern

  • Mittwoch, 19. Juni 2024

München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat neue Niederlassungsförderungen für vier Planungsbereiche ausgeschrieben. Hintergrund ist, dass der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern dort eine drohende Unterversorgung festgestellt hat.

Die Förderung gilt für Hausärztinnen und Hausärzte in Bad Neustadt an der Saale und in Viechtach sowie für Kinder- und Jugendärztinnen beziehungsweise -ärzte im Landkreis Donau-Ries und im Landkreis Regen.

Je nach Einstufung eines Planungsbereiches erhalten Ärzte, die sich dort niederlassen, unterschiedlich hohe finanzielle Förderungen, zum Beispiel in den als unterversorgt eingestuften Planungsbereichen bis zu 112.500 Euro und in den als drohend unterversorgt eingestuften Regionen bis zu 60.000 Euro.

Zusätzlich gibt es in den unterversorgten Regionen eine Praxisaufbauförderung, mit der die Kosten in der Aufbauphase einer Praxis abgemildert werden können.

Zudem sind Förderungen für die Errichtung einer Filiale, die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe, Praxisfortführungen nach dem 63. Lebensjahr sowie die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe möglich.

Außerdem hat die KV in einigen Regionen auch die Möglichkeit, Praxen gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten aufzubauen. Dies bedeutet, zuerst in Anstellung bei der KV tätig zu sein und in der Regel nach zwei Jahren die Praxis zu übernehmen.

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