Schärfere Auflagen für Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in Europa
Brüssel – Für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat gelten in Europa künftig schärfere Auflagen. Dafür stimmten heute in Brüssel die Vertreter von 22 EU-Staaten. Deutschland, Griechenland, Österreich, Malta, Luxemburg und Schweden enthielten sich.
Demnach müssen die EU-Staaten künftig den Einsatz glyphosathaltiger Produkte etwa auf Spielplätzen oder in Parks so weit wie möglich einschränken. Bestimmte Beistoffe (POE-Tallowamine) sind in Zukunft verboten. Solche Stoffe verbessern die Aufnahme von Glyphosat durch Pflanzen, könnten Menschen aber schaden. Die Staaten dürfen Übergangsfristen einräumen.
Ende Juni, kurz vor Ablauf der geltenden Zulassung, hatte die EU-Kommission Glyphosat für bis zu weitere 18 Monate genehmigt, nachdem unter den EU-Staaten nicht die nötige Mehrheit zustande gekommen war. Für diese Zeit gelten auch die neuen Auflagen.
Bis Ende 2017 soll die europäische Chemikalienagentur Echa das Unkrautvernichtungsmittel bewreten. Auf dieser Grundlage soll über die weitere Zulassung entschieden werden. Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen.
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