Ausland

Schärfere Auflagen für Unkrautvernichtungs­mittel Glyphosat in Europa

  • Montag, 11. Juli 2016

Brüssel – Für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat gelten in Europa künftig schärfe­re Auflagen. Dafür stimmten heute in Brüssel die Vertreter von 22 EU-Staaten. Deutsch­land, Grie­chen­land, Österreich, Malta, Luxemburg und Schweden enthielten sich.

Demnach müssen die EU-Staaten künftig den Einsatz glyphosathaltiger Produkte etwa auf Spielplätzen oder in Parks so weit wie möglich einschränken. Bestimmte Beistoffe (POE-Ta­llowamine) sind in Zukunft verboten. Solche Stoffe verbessern die Aufnahme von Glyphosat durch Pflanzen, könnten Menschen aber schaden. Die Staaten dürfen Über­gangsfristen einräumen.

Ende Juni, kurz vor Ablauf der geltenden Zulassung, hatte die EU-Kommission Glyphosat für bis zu weitere 18 Monate genehmigt, nachdem unter den EU-Staaten nicht die nötige Mehrheit zustande gekommen war. Für diese Zeit gelten auch die neuen Auflagen.

Bis Ende 2017 soll die europäische Chemikalienagentur Echa das Unkrautvernichtungs­mittel bewreten. Auf dieser Grundlage soll über die weitere Zulassung entschieden wer­den. Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen.

dpa

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