Scharfe Kritik am verkleinerten Coronaschutzschirm für Praxen

Berlin – Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) aus mehreren Bundesländern haben die Regelungen des Coronaschutzschirmes für Praxen scharf kritisiert und erneut gefordert, diesen auf extrabudgetäre Leistungen auszuweiten.
„Die geleistete Arbeit der Haus- und Fachärzte sowie der Psychotherapeuten muss unbedingt angemessen vergütet werden“, forderte etwa die KV Thüringen. Sie warnte, trotz der vermehrten Leistungen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten seien Praxen in ihrer Existenz bedroht, weil die Patienten in der Pandemie verschiedene Leistungen weniger in Anspruch nähmen.
Hintergrund ist das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“, das der Bundestag am 4. März beschlossen hat. Zu den Regelungen zählt auch der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen, der coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen auffangen soll. Dieser soll die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) umfassen, nicht aber Präventions- und extrabudgetären Leistungen.
„Wir Vertragsärzte stemmen uns in vorderster Linie gegen die Coronapandemie. Das machen wir gern und mit hoher Motivation, denn Impfungen, Diagnostik und Therapie sind unsere Profession. Neun von zehn an Corona Erkrankte werden ambulant behandelt“, betonte die KV Brandenburg.
Es sei daher „absolut unverständlich und in höchstem Maße inakzeptabel“, dass der Schutzschirm für Arztpraxen sich nur noch auf die MGV beziehe. „Wichtige Leistungen unserer Arbeit werden jedoch extrabudgetär vergütet und fallen jetzt nicht mehr unter den Schutzschirm. Dazu zählen zum Beispiel Krebsfrüherkennung, das ambulante Operieren oder auch Programme für chronisch kranke Patienten“, hieß es aus der KV.
Auch die KV Berlin fordert eine Nachbesserung des Gesetzes. „Der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht. Die getroffenen Regelungen lassen die niedergelassenen Kollegen im Regen stehen“, kritisierte der Vorstand der KV.
Kritik kam auch aus der KV Niedersachsen: „Während der Krankenhaussektor großzügig mit finanziellen Mittel gestützt wird, müssen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten um jeden Euro betteln“, kritisierten die Delegierten der KV-Vertreterversammlung in einer Resolution. „Das Gesetz muss in dieser Hinsicht nachgebessert werden“, betonten sie.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte die Regelungen des Gesetzes kritisiert. „Das ist keine Wertschätzung für den enormen Einsatz der niedergelassenen Kollegen und ihrer Praxisteams“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen nach der Entscheidung des Bundestages.
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