Politik

Schleswig-Holstein plant gezieltere Hilfe bei Notfällen

  • Dienstag, 28. April 2026
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Kiel – Der Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz kann in den schleswig-holsteinischen Landtag eingebracht werden – in einer zweiten Befassung stimme die schwarz-grüne Landesregierung der entsprechenden Novelle zu.

Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) will mit der Reform die Notfallversorgung durch einheitlichere Vorgaben verbessern. Künftig sollen die Leitstellen medizinische Notrufe nach Dringlichkeit priorisieren.

Die Reform bringt zwei zentrale Änderungen: Erstens sollen die sechs integrierten Leitstellen Notrufe jetzt nach medizinischer Priorität einstufen. Patienten in lebensbedrohlichen Notfällen sollen weiterhin innerhalb von zwölf Minuten ab Rettungswache Hilfe erhalten – nur in schwer zugänglichen Orten könnte es länger dauern.

Wer hingegen nur einen verstauchten Fuß oder Rückenschmerzen hat, muss künftig möglicherweise mit längeren Wartezeiten rechnen. Nachdem die Verbände zu dem Gesetz angehört wurden, sind laut Gesundheitsministerin einige Anpassungen gemacht worden.

Detailänderungen umfassen etwa die Einführung einer Übergangsfrist für die neuen Einsatzkategorien und die Ergänzung eines Akuteinsatzfahrzeugs als weiteres Einsatzmittel.

„Es ist sehr erfreulich, dass der Gesetzentwurf insgesamt große Zustimmung erfahren hat“, betonte die Ministerin. Ziel sei es, gemeinsam mit Rettungsdiensten, Kommunen, Kliniken und dem niedergelassenen Bereich die verfügbaren Ressourcen besser zu nutzen und Patientinnen und Patienten möglichst passgenau zu helfen.

Bis Ende des Jahres soll der Landtag in Kiel nun das neue Rettungsdienstgesetz mit landesweiten Vorgaben verabschieden.

dpa

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