Politik

Schleswig-Holstein soll Krankenhausgesetz bekommen

  • Donnerstag, 5. März 2020
Schleswig-Holstein, Kiel: Heiner Garg (FDP), Gesundheitsminister von Schleswig-Holstein und Anne Marcic, Infektionsreferentin im Gesundheitsministerium, sitzen bei der Landespressekonferenz nebeneinander. Themen sind der Stand der Patientenentwicklung mit Corona-Verdacht und ein neues Landeskrankenhausgesetz. /picture alliance, Carsten Rehder
Heiner Garg (FDP), Gesundheitsminister von Schleswig-Holstein, und Anne Marcic, Infektionsreferentin im Gesund­heits­ministerium. /picture alliance, Carsten Rehder

Kiel – Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sollen selbst bei voller Auslastung ihrer Sta­tionen zur Aufnahme von Notfallpatienten verpflichtet werden. Das sieht der Entwurf eines neuen Landeskrankenhausgesetzes vor, den Landesgesundheitsminister Heiner Garg (FDP) heute vorgestellt hat.

Im schlimmsten Fall drohe den Krankenhäusern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro, sagte Garg. Fälle, in denen Rettungswagen zwei oder drei Krankenhäuser anfahren müss­ten, bevor ihr Patient in einer Klinik aufgenommen wird, sollen damit bald der Vergan­gen­heit angehören.

„Das Landeskrankenhausgesetz ist ein Meilenstein und ein wichtiger rechtlicher Rahmen zur Qualitätssicherung in der Krankenhauslandschaft“, betonte der Gesundheitsminister. Dazu zähle auch ein Bettenkapazitätsnachweissystem. Rettungsdienste sollen damit künf­tig einfacher feststellen können, wo freie Kapazitäten in einer Region voranden sind.

Außerdem sollen Krankenhäuser bei Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf wie Kindern, Menschen mit Handicap oder sterbenskranke Patienten – soweit möglich – auch Begleitpersonen aufnehmen, erklärte Garg.

Das Land erhalte durch das Gesetz zudem mehr Gestaltungsspielraum. Die Landesregie­rung könne mit dem Krankenhausplan verstärkt auf Zentren und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen Spezialkliniken hinwirken.

So will die Landesregierung nicht nur wie bisher Fachgebiete wie innere Medizin oder Chirurgie als Aufträge an Krankenhäuser vergeben, sondern beispielsweise auch die hochkomplexe Behandlung von Menschen nach einem Schlaganfall. Gerade in einem solchen Fall könne die Behandlungsqualität die spätere Lebensqualität der Patienten maßgeblich beeinflussen, sagte Garg.

Das Ministerium kann den Plänen zufolge darüber hinaus auch Mindestfallzahlen für bestimmte Krankenhausleistungen festlegen. Kliniken, die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentren ausgewiesen sind, sollen bestimmte hoch spezialisierte Behand­lungen nicht mehr machen dürfen. Bereits vorgestern hatte das Kabinett den Gesetzent­wurf des Ministeriums beschlossen, noch im März soll der Landtag sich erstmals damit befassen.

hil/sb/dpa

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