Schleswig-Holstein soll Krankenhausgesetz bekommen

Kiel – Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sollen selbst bei voller Auslastung ihrer Stationen zur Aufnahme von Notfallpatienten verpflichtet werden. Das sieht der Entwurf eines neuen Landeskrankenhausgesetzes vor, den Landesgesundheitsminister Heiner Garg (FDP) heute vorgestellt hat.
Im schlimmsten Fall drohe den Krankenhäusern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro, sagte Garg. Fälle, in denen Rettungswagen zwei oder drei Krankenhäuser anfahren müssten, bevor ihr Patient in einer Klinik aufgenommen wird, sollen damit bald der Vergangenheit angehören.
„Das Landeskrankenhausgesetz ist ein Meilenstein und ein wichtiger rechtlicher Rahmen zur Qualitätssicherung in der Krankenhauslandschaft“, betonte der Gesundheitsminister. Dazu zähle auch ein Bettenkapazitätsnachweissystem. Rettungsdienste sollen damit künftig einfacher feststellen können, wo freie Kapazitäten in einer Region voranden sind.
Außerdem sollen Krankenhäuser bei Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf wie Kindern, Menschen mit Handicap oder sterbenskranke Patienten – soweit möglich – auch Begleitpersonen aufnehmen, erklärte Garg.
Das Land erhalte durch das Gesetz zudem mehr Gestaltungsspielraum. Die Landesregierung könne mit dem Krankenhausplan verstärkt auf Zentren und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen Spezialkliniken hinwirken.
So will die Landesregierung nicht nur wie bisher Fachgebiete wie innere Medizin oder Chirurgie als Aufträge an Krankenhäuser vergeben, sondern beispielsweise auch die hochkomplexe Behandlung von Menschen nach einem Schlaganfall. Gerade in einem solchen Fall könne die Behandlungsqualität die spätere Lebensqualität der Patienten maßgeblich beeinflussen, sagte Garg.
Das Ministerium kann den Plänen zufolge darüber hinaus auch Mindestfallzahlen für bestimmte Krankenhausleistungen festlegen. Kliniken, die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentren ausgewiesen sind, sollen bestimmte hoch spezialisierte Behandlungen nicht mehr machen dürfen. Bereits vorgestern hatte das Kabinett den Gesetzentwurf des Ministeriums beschlossen, noch im März soll der Landtag sich erstmals damit befassen.
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