Länder wollen ambulante Versorgung an Kliniken vergeben können

Berlin – Die Bundesländer haben die Ergebnisse ihrer Diskussionen aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der sektorenübergreifenden Versorgung weiter konkretisiert.
So soll das Bundesgesundheitsministerium noch im ersten Quartal 2020 einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem die Fragen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser neu geregelt werden.
Zudem soll ein gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereich von Vertragsärzten und Krankenhäusern entstehen. Das geht aus einem „Fortschrittsbericht“ der Arbeitsgruppe hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach sollen in dem Gesetzentwurf drei Möglichkeiten für die ambulante Versorgung besonders auf dem Land entstehen: Zum einen sollen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, wie Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermöglicht wird, „beziehungsweise die Voraussetzungen dafür bei entsprechendem ambulanten Versorgungsbedarf vereinfacht werden“, heißt es.
Damit sollen die Länder die Möglichkeiten erhalten, in den ländlichen Regionen einen „Planungsbereich mit einem zusätzlichen ambulanten Versorgungsbedarf“ zu bestimmen, den Krankenhäuser vor Ort erfüllen können. Dabei sollen einzelne Versorgungsbereiche übertragen werden können.
Auch soll ein Bundesland entscheiden können, ob ein „Krankenhaus in ein ambulantes Gesundheitszentrum oder in ein ambulant-stationäres Gesundheitszentrum umgewandelt“ werden soll. Und als dritte Möglichkeit wollen die Länder sich die Option eröffnen, dass ein Krankenhaus einen ambulanten Versorgungsauftrag bekommen kann, „ohne, dass das Krankenhaus zwingend umgewandelt werden muss“.
Zudem wollen die Länder einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich schaffen, der „künftig für den ambulanten und stationären Bereich einheitlich sektorübergreifend organisiert wird“. Ziel sei es, das System „patientenfokussierter“ zu organisieren, so dass Leistungen, die bisher in Kliniken erbracht werden, auch ambulant erfolgen können sowie auch ambulante Leistungen in stationären Einrichtungen.
„Die Leistungen werden konkret beschrieben und einheitlich vergütet“, heißt es in dem Papier. Die Länder sehen darin auch den Vorteil, dass Personalressourcen besser gebündelt werden: „Die Stärkung ambulanter Versorgungformen verringert insgesamt den Pflegebedarf und entlastet das ärztliche und vor allem das pflegerische Personal.“
Um diese Fragen rund um einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich auch in einem Gesetzentwurf einzubringen, sehen die Länder eine „kurzfristige gutachterliche Unterstützung“ als notwendig an.
In diesen Gesetzentwurf soll auch eine bessere Koordination von Hausärzten und ambulanten Pflegediensten eingebracht werden. Da die Abstimmung zwischen Vertragsärzten und Pflegediensten oft von der „Initiative und Kooperationsbereitschaft der Akteure“ abhänge, soll es künftig eine strukturierte Koordination mit Hilfe von Fallbesprechungen und Qualitätszirkel geben.
In dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden auch weitere kurzfristige Pläne angekündigt: So sollen Krankenhäuser, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen beim Entlassmanagement nicht nachkommen, künftig Vergütungsabschläge bekommen.
GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen den Auftrag bekommen, „das Nähere zu den sanktionierten Pflichtverletzungen sowie zu den Voraussetzungen und zur Ausgestaltung der Abschläge zu vereinbaren.“
Auch die Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin, deren Personalengpässe in den vergangenen Wochen auch medial ein Thema war, sollen kurzfristig in die Regelungen zum Sicherstellungszuschlag einbezogen werden. Zum Thema sind auch mehrere Fachgespräche mit dem Ministerium geplant, deren Ergebnisse demnächst gemeinsam besprochen werden sollen.
Für die weitere Diskussion in der Arbeitsgruppe in diesem Jahr haben sich die Länder auch die Verbesserung der haus- und fachärztlichen Koordination auf die Agenda geschrieben. Dabei soll die „Zweckmäßigkeit der quartalsbezogenen Honorierung“ sowie die „Einführung einer kontaktunabhängigen Koordinierungspauschale“ diskutiert werden.
Auch sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Belegarztwesen geprüft werden. Die Arbeitsgruppe soll auch darüber beraten, wie die Kurzzeitpflegeplätze weiter ausgebaut werden können.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: