Politik

Länder wollen ambulante Versorgung an Kliniken vergeben können

  • Freitag, 24. Januar 2020
/Monkey Business, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesländer haben die Ergebnisse ihrer Diskussionen aus der Bund-Län­der-Arbeitsgruppe zur Zukunft der sektorenübergreifenden Versorgung weiter konkreti­siert.

So soll das Bundesgesundheitsministerium noch im ersten Quartal 2020 einen Gesetz­entwurf vorlegen, in dem die Fragen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser neu geregelt werden.

Zudem soll ein gemeinsamer fachärztlicher Versor­gungsbereich von Vertragsärzten und Krankenhäusern entstehen. Das geht aus einem „Fort­schritts­bericht“ der Arbeitsgruppe hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Demnach sollen in dem Gesetzentwurf drei Möglichkeiten für die ambulante Versorgung besonders auf dem Land entstehen: Zum einen sollen rechtliche Möglichkeiten ge­schaff­en werden, wie Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten Versorgung er­möglicht wird, „beziehungsweise die Voraussetzungen dafür bei entsprechendem ambu­lan­ten Ver­sorgungsbedarf vereinfacht werden“, heißt es.

Damit sollen die Länder die Möglichkeiten erhalten, in den ländlichen Regionen einen „Planungsbereich mit einem zusätzlichen ambulanten Versorgungsbedarf“ zu bestimmen, den Krankenhäuser vor Ort erfüllen können. Dabei sollen einzelne Versorgungsbereiche übertragen werden können.

Auch soll ein Bundesland entscheiden können, ob ein „Krankenhaus in ein ambulantes Gesundheits­zentrum oder in ein ambulant-stationäres Gesundheitszentrum umgewan­delt“ werden soll. Und als dritte Möglichkeit wollen die Länder sich die Option eröffnen, dass ein Krankenhaus einen ambulanten Versorgungsauftrag bekommen kann, „ohne, dass das Krankenhaus zwingend umgewandelt werden muss“.

Zudem wollen die Länder einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich schaff­en, der „künftig für den ambulanten und stationären Bereich einheitlich sektorübergrei­fend organisiert wird“. Ziel sei es, das System „patientenfokussierter“ zu organisieren, so dass Leistungen, die bisher in Kliniken erbracht werden, auch ambulant erfolgen können sowie auch ambulante Leistungen in stationären Einrichtungen.

„Die Leistungen werden konkret beschrieben und einheitlich vergütet“, heißt es in dem Papier. Die Länder sehen darin auch den Vorteil, dass Personalressourcen besser gebün­delt werden: „Die Stärkung ambulanter Versorgungformen verringert insgesamt den Pflegebedarf und entlastet das ärztliche und vor allem das pflegerische Personal.“

Um diese Fragen rund um einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich auch in einem Gesetzentwurf einzubringen, sehen die Länder eine „kurzfristige gutachterliche Unterstützung“ als notwendig an.

In diesen Gesetzentwurf soll auch eine bessere Koordination von Hausärzten und ambu­lanten Pflegediensten eingebracht werden. Da die Abstimmung zwischen Vertragsärzten und Pflegediensten oft von der „Initiative und Kooperationsbereitschaft der Akteure“ ab­hänge, soll es künftig eine strukturierte Koordination mit Hilfe von Fallbesprechungen und Qualitätszirkel geben.

In dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden auch weitere kurzfristige Pläne angekündigt: So sollen Krankenhäuser, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen beim Ent­lass­management nicht nachkommen, künftig Vergütungsabschläge bekommen.

GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen den Auftrag be­kommen, „das Nähere zu den sanktionierten Pflichtverletzungen sowie zu den Voraus­setzungen und zur Ausgestaltung der Abschläge zu vereinbaren.“

Auch die Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin, deren Personalengpässe in den vergangenen Wochen auch medial ein Thema war, sollen kurzfristig in die Regelun­gen zum Sicherstellungszuschlag einbezogen werden. Zum Thema sind auch mehrere Fachgespräche mit dem Ministerium geplant, deren Ergebnisse demnächst gemeinsam besprochen werden sollen.

Für die weitere Diskussion in der Arbeitsgruppe in diesem Jahr haben sich die Länder auch die Verbesserung der haus- und fachärztlichen Koordination auf die Agenda ge­schrieben. Dabei soll die „Zweckmäßigkeit der quartalsbezogenen Honorierung“ sowie die „Einführung einer kontaktunabhängigen Koordinierungspauschale“ diskutiert werden.

Auch sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Belegarztwesen geprüft wer­den. Die Arbeitsgruppe soll auch darüber beraten, wie die Kurzzeitpflegeplätze weiter ausgebaut werden können.

bee

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