ÄKWL ruft nach mehr Finanzmitteln für die Notfallversorgung

Münster – Mit Blick auf den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung hat sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) dafür ausgesprochen, mehr Geld zur Finanzierung des Vorhabens bereitzustellen. „Eine bessere Notfallversorgung wird ohne bessere finanzielle Mittel nicht gehen“, betonte Johannes Albert Gehle in der Sitzung der Kammerversammlung der ÄKWL.
Kritik übte der ÄKWL-Präsident auch an den im Entwurf vorgesehen „Gemeinsamen Notfallleitstellen“, die sich von der „Integrierten Leitstelle“, die in Ostwestfalen-Lippe (OWL) modellhaft getestet wird, deutlich unterscheidet.
„Der Unterschied ist, dass es eine übergeordnete Stelle gibt, die quasi zwischen der 112 und der 116117 hin- und herschalten soll. Das heißt das, was in OWL jetzt gemeinsam gelebt wird, würde quasi wieder auseinandergezogen.“
Seit eineinhalb kommen alle Anrufe aus den Kreisen Lippe, Paderborn und Höxter für die Notrufnummer 112 und die Rufnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in einer gemeinsamen Leitstelle in Lemgo an. Die Leitstelle veranlasst nach einer Ersteinschätzung die entsprechende Hilfe.
Beim standardisierten Ersteinschätzungsverfahren, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, besteht nach Auffassung Gehles Nachbesserungsbedarf. Denn Erfahrungen aus Notfalldienstpraxen zeigten, dass es Praxen gebe, in denen sich Ärzte mit nahezu jedem zweiten Patienten aufgrund von Sprachbarrieren nicht adäquat verständigen können. „Da jetzt zu sagen, wer ein Ersteinschätzungsverfahren nicht durchlaufen hat, kann in der Notfallversorgung nicht behandelt werden, geht einfach nicht.“
Nach Ansicht des ÄKWL-Päsidenten haben die im Gesetzentwurf vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) „sehr wenig mit unseren Portalpraxen zu tun“. Das beginne schon damit, dass die fachliche und organisatorische Leitung der INZ in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) liegen soll.
Darüber hinaus sollen die INZ rund um die Uhr und sieben Tage die Woche geöffnet sein. „Ich frage mich, wie das aus dem vertragsärztlichen Bereich allein zu stemmen ist.“ Er könne sich keinen niedergelassenen Kollegen vorstellen, der morgens seine Praxis schließt, um im INZ Dienst zu machen. „Das wäre doch der wirtschaftliche Ruin“, gab Gehle zu bedenken.
Außerdem könne die Reform dazu genutzt werden, „hintenrum Angriffe auf die Selbstverwaltung zu tätigen“. Als Beispiel nannte der ÄKWL-Präsident die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) die Standortauswahl von INZ treffen soll.
„Dann bestimmt der G-BA, wie die Notfallversorgung in Ostwestfalen abzulaufen hat." Das gehe nicht. Daher müsse ein entsprechender Passus ins Gesetz, der regionale Lösungen zulasse. Nach Ansicht Gehles werden die INZ die Probleme in der Notfallversorgung nicht lösen. „Die Patienten werden sich nicht in der Schlange im INZ anstellen.“ Er gehe davon aus, dass sie weiterhin die Notaufnahmen der Kliniken aufsuchen werden.
Dass Kliniken, die dann keine INZ-Zulassung hätten, die Vergütung für die Notfallversorgung um die Hälfte gekürzt bekommen sollen, gehe überhaupt nicht. Im Gesetzentwurf fehlten konkrete Maßnahmen zur Patientensteuerung. „Das ungebremste Leistungsversprechung bleibt“, kritisierte der Kammerpräsident. „Ich halte den Gesetzentwurf für mehr als fragwürdig.“
Kliniken sollen nicht vor Kartellrecht zurückschrecken
Viel Arbeit bereitet der ÄKWL derzeit der künftige Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen (NRW). „Wir haben einen Arbeitskreis „Krankenhausplanung“ und eine gleichnamige Vorstands-AG gegründet, weil wir da relativ schnell reagieren müssen“, berichtete Gehle.
Zusätzlich soll ein „Kammerbeauftragter für regionale Versorgungsfragen“ neu eingeführt werden. „Wir brauchen einfach jemanden, der in die Regionen geht.“ Er soll künftig auch Krankenhäuser auf dem Weg zur Fusion begleiten. Das sei nötig, wie die Beispiele in Gütersloh und jüngst in Soest belegten. Dort waren Klinikfusionen am Kartellamt gescheitert.
Nach Ansicht des Ärztekammerpräsidenten haben die beteiligten Kliniken den Fehler begangen, dass sie beim Kartellamt lediglich eine „Voranfrage“ gestellt haben. Das Kartellamt habe diese Voranfrage mit einem „Nein“ beantwortet und daraufhin hätten die Kliniken keinen Antrag mehr gestellt. Auf einen Antrag folge jedoch ein Bescheid, gegen den die Kliniken dann Rechtsmittel einlegen könnten.
„Wir brauchen mal einen Anker und an dem zieht man das Verfahren bis zum Ende durch“, sagte Gehle mit Blick auf künftige Krankenhausfusionen. Dann werde auch die Bundesebene wach und gehe die Konflikte zwischen Krankenhausplanung und Kartellrecht an.
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