Ärzteschaft

Schmerzmediziner rufen nach Berücksichtigung in der Bedarfsplanung

  • Mittwoch, 15. Januar 2020
Eine Grundlage für eine schmerzmedizinische Bedarfsplanung in Deutschland hätte das seit 2014 bestehende PraxisRegister Schmerz liefern können. Mehr als 260.000 Behand­lungsfälle sind dort mittlerweile dokumentiert. /wavebreak3, stock.adobe.com
Eine Grundlage für eine schmerzmedizinische Bedarfsplanung in Deutschland hätte das seit 2014 bestehende PraxisRegister Schmerz liefern können. Mehr als 260.000 Behand­lungsfälle sind dort mittlerweile dokumentiert. /wavebreak3, stock.adobe.com

Berlin – Deutschland hat viele Schmerzpatienten, aber zu wenig Schmerzmediziner. Um die flächendeckende Versorgung dieser Patienten sicherzustellen, sei „eine rechtssichere Bedarfsplanung in der Schmerzmedizin“ erforderlich, betonte Johannes Horlemann, Präsi­dent der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), heute bei einer Pressekonfe­renz in Berlin.

Einen ausgewiesenen Facharzt für Schmerzmedizin forderte Horlemann dafür allerdings nicht. Über viele Jahre hatte die DGS kritisiert, dass in Deutschland kein Facharzt für Schmerz­me­dizin existiert. Für die Schmerzbehandlung fühlten sich viele Fachrichtun­gen zustän­dig, „aber mit dem biopsychosozialen Grundproblem chronischer Schmerzerkran­kun­gen, sind sie überfordert“, sagte Horlemann.

Als im vergangenen Jahr das „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“ erstmals eine separate Bedarfsplanung für die Schmerztherapie empfahl, schien eine eigenständige fachärztliche Versorgung von Schmerzzuständen zum Greifen nah.

Eine Grundlage für eine schmerzmedizinische Bedarfsplanung in Deutschland hätte das seit 2014 bestehende Praxisregister Schmerz liefern können. Mehr als 260.000 Behand­lungsfälle sind dort mittlerweile dokumentiert. Allerdings: In der nach Übergabe des Gut­achtens vom G-BA erarbeiteten Bedarfsplanungs-Richtlinie fand sich trotz allem keine gesonderte Bedarfsplanung für Schmerzmediziner.

„Uns droht in den nächsten Jahren ein Zusammenbruch der Schmerztherapie in Deutsch­land“, warnte Horlemann. Deshalb lautet die neue zentrale Forderung der Fachgesell­schaft, eine Bedarfsplanung speziell für die Schmerzmedizin zu etablieren. Als Modell dafür könne die Geriatrie dienen.

Horlemann wies darauf hin, dass das Gesundheitssystem derzeit nicht einmal in der Lage sei, zumindest eine Nachbesetzung der derzeit vorhandenen schmerzmedizinischen Sitze zu organisieren.

So könne es passieren, dass bei einer Praxisaufgabe zum Beispiel eines Neurologen mit schmerzmedizinischer Spezialisierung eine weitere Anlaufstelle für Schmerzpatienten verloren gehe. Denn bei der Auswahl des Nachfolgers zählt allein das Fachgebiet, in diesem Fall die Neurologie.

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