Ärzteschaft

Schmerzversorgung: Experten fordern spezialisierte ambulante Angebote

  • Dienstag, 21. Juli 2020
/ boygostockphoto, stock.adobe.com
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Berlin – Aus Sicht der Bundesregierung ist eine spezialisierte ambulante Schmerzversor­gung (SASV), vergleichbar mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), nicht umsetzbar.

Aufgrund der besonderen, auf individuelle Bedürfnisse und Bedarfe ausgerichteten pallia­tiven Zielsetzung sei eine Übertragbarkeit auf kurative Einzeltherapien nicht gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundes­tags­fraktion zur Schmerzversorgung.

Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) reagierte mit Unverständnis. „Die Bundesre­gierung irrt in ihrer Annahme, dass die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmer­zen allein kurativ ausgerichtet ist“, erklärte der BVSD-Vorsitzende Joachim Nadsta­wek.

Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), die Krankenkassen als auch Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundes­ta­ges würden die Einführung einer ambulanten multimodalen Schmerzmedizin unterstüt­zen.

Zudem liege ein von der KBV und dem BVSD entwickelter Vertragsentwurf zu einer SASV bereits seit einem Jahr vor. Darin sei die SASV als Komplexbehandlung, die explizit auf die Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen ziele, ausführlich beschrieben, so Nadstawek. Eine vertragliche Lösung sei also erarbeitet – es fehle allein der gesetzliche Auftrag.

Der BVSD fordert seit Jahren nachdrücklich eine Verbesserung der Versorgung von Patien­ten mit chronischen Schmerzen. In Deutschland würden rund 3,9 Millionen Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen mit psychischen Beein­trächti­gungen leben. Von diesen könnten aktuell in Deutschland nur etwa 380.000 von einem der 1.269 ambulant tätigen Schmerztherapeuten im Quartal versorgt werden.

aha

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