Schon ein Dutzend Anträge auf staatliche Suizidbeihilfe
Berlin – Einen Monat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe wartet einem Medienbericht zufolge bereits ein Dutzend Schwerkranker auf Abgabe eines tödlichen Medikaments durch die zuständige Bundesbehörde. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Tagesspiegel bestätigte, seien bislang zwölf Anträge eingegangen. Entschieden worden sei aber noch kein Fall.
„Entscheidungen zu Anträgen dieser Tragweite“ könnten nicht allein auf Basis einer Pressemitteilung des Gerichts erfolgen, teilte das Institut mit. Erst müssten die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Anfang März ein Recht von schwerstkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod in bestimmten Fällen festgestellt. Der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefällen“ und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (AZ 3 C 19.15).
Das höchstrichterliche Urteil war insbesondere bei kirchlichen Organisationen auf scharfe Kritik gestoßen. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte heftige Kritik an dem Urteil geübt. „Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden“, sagte er.
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