Politik

Schutz für Schwangerenberatung vor Abtreibungsgegnern ohne Gesetz

  • Donnerstag, 26. September 2019
/motortion, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) lehnt einen Bannkreis für Ver­sammlungen vor Beratungsstellen und Arztpraxen zum Schutz von schwangeren Frauen ab. Die Meinungsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, sagte der Minister gestern im hessischen Landtag in Wiesbaden zur Begründung.

Eine Bannmeile gegen Proteste von Abtreibungsgegnern wäre eine unverhältnismäßige Einschränkung gewesen. Er denke aber, dass der bestehende Erlass ein ausreichender Schutz für die betroffenen Frauen sei. Forderungen der Opposition nach einer gesetzli­chen Regelung erteilte er eine Absage.

Auslöser für die Weisung des Innenministeriums als oberster Versammlungsbehörde für die Städte und Gemeinden ist, dass Abtreibungsgegner wiederholt vor Beratungsstellen und Praxen Mahnwachen abgehalten oder demonstriert haben.

Laut der Handreichung des Ministeriums dürfen nun aber keine ratsuchenden Frauen mehr vor Beratungsstellen angesprochen, bedrängt oder belästigt werden. Zudem dürfen ihnen keine Gespräche oder Infomaterialien aufgezwungen werden. Abtreibungsgegner müssen dem Erlass zufolge derart auf Abstand gehalten werden, dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle mehr besteht.

Die Fraktionen von Linken und FDP hatten eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Frauen gefordert, die ein Gespräch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle suchen. Die Liberalen sprachen sich für eine Schutzzone aus.

Die Linken-Fraktion forderte, in einem Umfeld von rund 150 Metern von Beratungs- oder Behandlungsstellen Versammlungen zu beschränken. Auch die SPD-Fraktion bezweifelte, dass ein Erlass zum Schutz der schwangeren Frauen vor den Abtreibungsgegnern ausrei­che und forderte ebenfalls eine gesetzliche Regelung.

dpa

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