Prozess wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eingestellt

Kassel – Das Verfahren gegen zwei Frauenärztinnen aus Kassel wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte heute das Amtsgericht Kassel mit (Az.: 284 Ds-2660 Js 28990/17).
Nach einer Änderung des Strafgesetzbuchparagrafen 219a sei keine Strafbarkeit mehr gegeben, hieß es heute vom Gericht. Der Prozess gegen die Medizinerinnen war im vergangenen Jahr nach einem Verhandlungstag ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Natascha Nicklaus und Nora Szász waren wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel auf Grundlage des 219a angeklagt worden. Sie hatten auf der Internetseite ihrer Praxis über angebotene Leistungen informiert, darunter auch Schwangerschaftsabbruch.
Abtreibungsgegner hatten die Frauen daraufhin angezeigt. Doch Ende März war nach langer öffentlicher Debatte der Paragraf 219a um einen Absatz ergänzt worden. Ärzte und Kliniken können demnach öffentlich informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, ohne aber näher ins Detail zu gehen. Dafür muss an öffentliche Stellen wie die Bundesärztekammer verwiesen werden.
Bereits vorgestern hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Verurteilung der Medizinerin Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Es verwies den Fall wegen der geänderten Rechtslage zur erneuten Verhandlung zurück ans Landgericht Gießen.
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