Ausland

Schweizer Privatsender werben für Sterbehilfe

  • Donnerstag, 16. November 2017

Zürich – Das Schweizer Privatfernsehen strahlt bis 25. November fünf Werbeclips für Sterbehilfe aus. Das teilte die Sterbehilfeorganisation „Exit“ heute auf Anfrage des Portals kath.ch mit. Zu den Sendern gehören demnach Tele Zürich, Tele Bern, Tele Basel und das Ostschweizer Fernsehen.

Unter den rund 76.000 Todesfällen in der Schweiz 2016 macht „assistierter Suizid“ nur gut ein Prozent aus. Um diese Quote zu erhöhen, produzierte sie kurze Clips mit prominenten Schweizern. Das öffentlich-rechliche Schweizer Fernsehen (SRF) hatte sich geweigert, die Clips auszustrahlen. Es erklärte, Sterbehilfe sei nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten. Die Werbespots könnten einen „nicht unerheblichen Teil des Publikums“ in seinen Gefühlen verletzen.

Für 2016 führt das Schweizer Statistikamt BFS (Dienstag) 965 Fälle von „assistiertem Suizid“ auf. Im Vergleich zu 2008 bedeutet das fast eine Vervierfachung. Berücksichtigt sind ausschließlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Verhältnis zwischen Frauen und Männern, die Dienste der Organisationen „Exit“, „Dignitas“ oder „Eternal Spirit“ zur Sterbebegleitung in Anspruch nahmen, liege bei etwa 60 zu 40.

Das Bundesamt nannte keine Zahlen zum sogenannten Sterbetourismus, also zu Personen, die aus dem Ausland anreisen, um Sterbehilfeorganisationen zu konsul­tieren. Aus dem Bundesamt verlautete, dass 95 Prozent „assistierter Suizide“ bei Ausländern auf das Konto von „Dignitas“ gingen.

Für 2016 verzeichnete Dignitas 201 Fälle; davon werden sechs als „Schweiz“ ausge­wiesen. Die übrigen 195 betreffen Personen, die aus Ländern aller fünf Kontinenten anreisten. Deutschland führt die Liste mit 73 Personen an, gefolgt von Großbritannien (47), Frankreich (30) und den USA (neun).

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert. Sterbehilfeorganisationen bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. In Deutsch­land untersagte der Bundestag 2015 jede Form organisierter Suizidbeihilfe etwa durch Sterbehilfevereine. Das Gesetz wird derzeit vor dem Bundesver­fassungsgericht angefoch­ten; ein Urteil wird für 2018 erwartet.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung