Schwer Sehbehinderte in Bayern erhalten staatliche Unterstützung

München – Hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern erhalten vom kommenden Jahr an finanzielle Unterstützung durch den Freistaat. Der Landtag verabschiedete heute in München eine Reform des Blindengeldgesetzes.
Bereits im März hatte das Kabinett die Novelle beschlossen und dafür ab 2018 jährlich zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Die Betroffenen sollen künftig 176 Euro pro Monat vom Freistaat bekommen. Taubsehbehinderte Menschen erhalten den doppelten Betrag wie hochgradig sehbehinderte Menschen. Bislang erhalten nur Sehbehinderte mit einer Sehkraft von maximal zwei Prozent das Blindengeld in Höhe von derzeit 579 Euro.
Die Opposition hatte lange Jahre vergeblich gefordert, dass auch schwer sehbehinderte Menschen mit einer Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent eine anteilige Unterstützung bekommen sollen. Das hatte die CSU zwar seit Längerem versprochen, aber nie umgesetzt.
Die Anzahl der hochgradig sehbehinderten Menschen wird auf 8.500 Personen geschätzt. Darunter sind geschätzt rund 100 hochgradig sehbehinderte Menschen, die gleichzeitig auch taub sind.
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