Ärzteschaft

Screeningprogramme: Ärzte und Kassen verhandeln im November über Finanzierung

  • Dienstag, 20. Oktober 2026
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Berlin – Mehrere Früherkennungsprogramme stehen derzeit im Fokus der Debatte um die künftige Finanzierung nach den Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Denn ab dem Jahr 2027 unterliegen alle extrabudgetären Untersuchungen und Behandlungen einer Budgetierung.

Angesichts der kürzlich abgesenkten Altersgrenze für das Mammografiescreening sorgt sich die Ärzteschaft um die Finanzierung. Die Politik versprach schon im Sommer auf Nachfrage, die Situation prüfen zu wollen. In einigen Wochen wollen Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu verhandeln.

Als Beispiel für die Problematik der Präventionsprogramme und die Budgetierung wurde in den Sommermonaten von den Berufsverbänden der Gynäkologen die Vorsorge bei Schwangeren genannt. Aber auch das vergangene Woche vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene erweiterte Mammografieprogramm für Frauen ab 45 fällt darunter – sowie auch die weiteren Vorsorgen für andere Altersgruppen.

Die KBV begrüßt die Absenkung der Altersgrenze für das Mammografiescreening, mahnt aber die Finanzierung an. „Die Finanzierung dafür muss, wie auch bei anderen Präventionsleistungen, gesichert sein“, so die drei Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner heute in einer Mitteilung.

„Prävention muss – und das war eigentlich auch politischer Konsens – gefördert und ausgebaut werden. Doch mit ihrem Spargesetz droht die gleiche Politik, sinnvolle Präventionsansätze, wenn nicht wieder zunichtezumachen, so doch deutlich zu erschweren,“ heißt es weiter.

Verhandlungen zwischen KBV und Kassen am 18. November

Nach Berechnungen der KBV werden durch das niedrigere Alter künftig weitere 2,4 Millionen Frauen zusätzlich Anspruch auf ein Mammografiescreening haben. Bislang haben Frauen zwischen 50 und 75 alle zwei Jahre den Anspruch auf eine Untersuchung. Ab dem 1. Januar 2028 sollen auch Frauen zwischen 45 und 49 dazu eingeladen werden. „Ab August 2027 haben die Frauen die Möglichkeit, selbst einen Termin in einer Screeningeinheit zu vereinbaren", erklärt die KBV.

Über die künftige Finanzierung von Präventions- und Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden GKV-Spitzenverband sowie KBV am 18. November bei einer Sitzung im Bewertungsausschuss verhandeln.

Aus den regulären Honorarverhandlungen für 2027 war das Thema nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes ausgeklammert worden. Im Bewertungsausschuss, in dem KBV und Krankenkassen vertreten sind, kann laut Gesetz beschlossen werden, welche weiteren Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden sollen.

Bedingung dafür ist, dass „eine solche Vergütung nachweisbar die Versorgungsqualität und die Wirtschaftlichkeit signifikant erhöht“. Im Gesetzestext heißt es weiter: „Der Bewertungsausschuss hat verbindliche und objektvierbare Kriterien zu beschließen, anhand derer die Erhöhung der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit gemessen werden kann." Diese Regelung soll zudem jährlich evaluiert werden.

Politik sieht Selbstverwaltung in der Verantwortung

Anlässlich der Debatte in den Sommermonaten zur Budgetierung der Vorsorgeleistungen bekräftigte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, auf Nachfrage, diese Regelung: Zwar werden „zukünftig grundsätzlich die Leistungen wieder innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung budgetiert“.

Allerdings „wurden mit dem Gesetz auch Regelungen getroffen, die es dem Bewertungsausschuss ermöglichen einzelne Leistungen auch zukünftig weiter extrabudgetär zu vergüten“, sagte Borchardt dem Deutschen Ärzteblatt.

Borchardt hat dabei auch klare Erwartungen an die Vertragsparteien: „Es ist nunmehr auch Aufgabe der Vertragsparteien, in den gerade laufenden Honorarverhandlungen für das Jahr 2027 genau zu schauen, welche Leistungen die Versorgungsqualität und die Wirtschaftlichkeit erhöhen und eine extrabudgetäre Vergütung dadurch rechtfertigen. Dies ist auch für die genannten Präventionsleistungen wie beispielsweise Mammografie in den Verhandlungen zu prüfen“, so Borchardt weiter.

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes, dass er „sehr genau darauf achten“ wolle, „dass die geplante Ausweitung des Mammografiescreenings nicht durch die Finanzierung konterkariert wird“. Prävention und Früherkennung dürften „durch die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht geschwächt werden“.

Zwar habe man den Umfang der „dauerhaft extrabudgetär vergüteten Leistungen begrenzt“. Dies bedeute aber nicht, dass für das Screening „künftig lediglich eine starre und unveränderliche Geldsumme zur Verfügung steht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Vergütungssystematik den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet".

Pantazis kündigte auch an, dass er bei der Auswirkung auf Vorsorgeleistungen wie der Schwangerenversorgung dies „genau beobachten“ wolle. „Sollten sich wider Erwarten Versorgungsengpässe oder Fehlanreize zeigen, müssen wir nachsteuern. Eine sichere und verlässliche Schwangerschaftsvorsorge steht für uns nicht zur Disposition“, sagte er.

bee

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