Reformprozesse: Bundesärztekammer sieht große Herausforderungen

Berlin – Zu Beginn der parlamentarischen Beratungen nach der Sommerpause fordert die Bundesärztekammer (BÄK) zügige und klare Umsetzungen der Reformvorhaben. Dabei dürfe die gute medizinische Versorgung, die es im Land gibt, von „manchen populistischen Vertretern in der allgemeinen politischen Debatte“ nicht schlecht geredet werden und mit der Angst gespielt werden, „dass die Versorgung gefährdet sei. Diese Angst ist unberechtigt“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt vor Journalistinnen und Journalisten heute in Berlin.
„Die Versorgung von Menschen, die erkrankt sind, soll und muss in unserer Gesellschaft ohne Zweifel gesichert sein“, so Reinhardt. Die Herausforderungen für den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) seien „wahrlich keine kleine, sondern eine große Aufgabe“, betonte er. Bei den anstehenden Reformvorhaben – Notfallreform, Anpassungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, Prävention, Entbürokratisierung und dem Nachrichtendienstgesetz – sieht er aus ärztlicher Sicht weiter klaren Korrekturbedarf.
„Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor zentralen Weichenstellungen. Die notwendigen Reformen dürfen nicht länger aufgeschoben werden, sondern müssen jetzt gemeinsam mit Akteuren im Gesundheitswesen vorangetrieben werden“, so Reinhardt weiter.
Prozess zur GOÄ geht weiter
Durch den Wechsel im Ministeramt sieht er keine Gefahr für die angestrebte Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier würden die Absprachen gelten, die mit Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) bereits getroffen wurden. Demnach arbeite das zuständige Referat weiter an der Verordnung sowie an den notwendigen Änderungen in der Bundesärzteordnung. Bis Jahresende sollen beide Texte ins Bundeskabinett – kommendes Jahr sollen diese im Parlament beraten werden. Denn der Bundestag muss einige Änderungen an der Bundesärzteordnung im Rahmen der GOÄ-Novellierung vornehmen.
Die parlamentarischen Beratungen beginnen derzeit für die geplanten Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dabei richtete Reinhardt den Blick auf die Präventionsleistungen, „die nicht in einem gedeckelten Gesamtbudget untergehen“ dürften. Besonders beim Thema Mammografie, für das Frauen 2027 bereits ab 45 Jahren eingeladen werden, müsse es noch Änderungen geben.
„Man erweitert den Einladungskreis und erhöht die Zahl derer, die an dieser Vorsorge teilnehmen. Und das kann ich nicht mit den gleichen Mitteln tun, die ich vorher zur Verfügung gestellt habe“, kritisierte Reinhardt. Dies würde auch bei den Bemühungen um mehr Prävention nicht helfen.
Er betonte, dass dieses Gesetz aus seiner Sicht „keine Sozialreformen und schon gar keine Jahrhundertreform“ im Gesundheitswesen sei. „Dieses Gesetz ist ein großes Spargesetz, eines der größten, was in den letzten Jahrzehnten im deutschen Gesundheitswesen gesehen haben. Es wird Auswirkungen haben.“
Man werde diese beobachten und auch auf „Korrekturen drängen“, sofern es in einigen Bereichen nötig ist. Er spielte dabei auf Regelungen zur Vergütung von fachärztlichen Leistungen sowie dem geplanten Vergütungsdeckel im ambulanten und stationären Bereich sowie die Refinanzierung von Tarifsteigerungen an.
Grundsätzlich müsse in einer alternden Gesellschaft darüber nachgedacht werden, ob die nun vorgesehene Grundlohnrate als zentrale Rechengröße für die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen herangezogen werden könne. „Die Entwicklung der Grundlohnsumme und die Entwicklung der Produktivität und der wirtschaftlichen Entwicklung stehen nicht unmittelbar in einem Zusammenhang mit der Entwicklung der Morbidität, der Demografie sowie der Mobilität, der demografischer Entwicklung sowie der schnellen Innovation von Medizin.“ Aus seiner Sicht sei die Bezugsgröße „höchstens ökonomisch nachvollziehbar, medizinisch-inhaltlich, nicht“.
Ersteinschätzung wird organisatorische Herausforderung
Ebenfalls in den parlamentarischen Beratungen ist derzeit die Notfallreform. Diese begrüße die Bundesärztekammer laut Reinhardt, da das Gesetz ein Beitrag dazu ist, „dass wir eine bessere, qualifiziertere und passgenaue Versorgung organisieren“. Geändert werden müsse darin die verpflichtenden telemedizinischen und aufsuchenden Angebote rund um die Uhr und vor allem während der Praxisöffnungszeiten. „Das ist wahrscheinlich personell nicht zu gewährleisten.“
Dazu sei es auch wichtig, wie das geplante Instrument zur Ersteinschätzung ausgestaltet wird. Es bleibe zentral, dass sich die Verantwortung für die medizinische Diagnosestellung in ärztlicher Hand befinde. Bei der Gestaltung müsse ärztlicher Sachverstand einfließen, damit die Einschätzung über die Dringlichkeit eines Falles medizinisch begründet bleibt. Insgesamt sei bei der Reform die „organisatorische Herausforderung nicht zu unterschätzen“, betonte Reinhardt. „Und das ist nicht damit getan, dass man das in ein Gesetz geschrieben hat.“
Auch setzte Reinhardt auf ein baldiges Gesetz zur Entbürokratisierung: Hier habe die BÄK bereits viele Vorschläge an das Bundesgesundheitsministerium gesendet. Er rechnete vor, dass in der vertragsärztlichen Versorgung mehr als 50 Millionen Nettoarbeitsstunden jährlich für Bürokratie aufgewandt werden. Das entspreche im Schnitt etwa 61 Tagen pro Praxis pro Jahr – im stationären Bereich seien es drei Stunden pro Tag.
Prävention: Steuern auch auf stark verarbeitete Lebensmittel
Einen klaren Appell an die Politik richtete Reinhardt beim Thema Prävention: Hier weise man seit Jahren darauf hin, dass bei den Themen Alkohol, Tabak, Bewegungsmangel aber auch ungesunde Ernährung vorangekommen werden müsse. Schon jetzt verursachten die Erkrankungen Kosten in Höhe von 60 Milliarden Euro jährlich. „Wenn wir weiter nichts tun, erwartet uns, das haben wir mehrfach schon erwähnt und ich sage es hier heute noch einmal ganz ausdrücklich, eine massive Welle chronische Erkrankungen.“
Daher sei es überfällig, dass ab dem Jahr 2028 eine Steuer auf zuckerhaltige Softdrinks kommen soll. Darüber wird im politischen Raum gerade intensiv diskutiert. Aus der Sicht von Reinhardt könne man sich auch vorstellen, einen Schritt weiter zu gehen. „Man könne zum Beispiel eine steuerliche Differenzierung nach dem Gesundheitswert von Lebensmitteln insgesamt einrichten.“
Dazu zählte er stark verarbeitete Lebensmittel mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettanteilen. „Das wäre eine Möglichkeit, über Preise einen Anreiz zu schaffen, sich mit gesunden Lebensmitteln zu ernähren. Das ist keine Bevormundung im Sinne von Ernährungsvorschriften, sondern es ist eine verantwortungsvolle Präventionspolitik“, so Reinhardt weiter.
Vor einigen Tagen hatte die Bundesärztekammer gemeinsam mit 70 Organisationen bereits eine Erklärung für das Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln ausgesprochen. „Wir brauchen wirksame Regeln, die Kinder und Jugendlichen vor diesen Produkten schützen.“ Prävention dürfe nicht erst dann einsetzen, wenn Abhängigkeiten bereits entstanden sind. Dies gelte nicht nur für Nikotin, sondern auch für Cannabis. Auch bei dieser Gesetzgebung müsse der Gesetzgeber bald nachbessern.
Nur „Lippenbekenntnisse“ beim Thema Gesundheitskompetenz
Einen weiteren großen Appell an die Politik richtete Reinhardt beim Thema Gesundheitskompetenz. Eine Verbesserung hier könne auch ein Teil von Prävention sein. Daher habe er bereits im Sommer vorgeschlagen, diese Kompetenzen auch in der Schule zu vermitteln – nicht unbedingt als neues Schulfach, sondern beispielsweise auch mit Ärztinnen und Ärzten, die in Klassen über Gesundheit sprechen.
Doch bislang seien diese Initiativen zwar mit Interesse aufgenommen worden, doch eine Umsetzung von Kultuspolitikern oder Schulministerinnen gebe es nicht. „Ich habe in den letzten Jahren an vielen Stellen versucht, dieses Thema zu platzieren. Ich habe mich mit der Kultusministerkonferenz, mit der Gesundheitsministerkonferenz getroffen“, berichtete Reinhardt.
Dort sei oft immer ähnliches passiert: „Aller Orten ist man sich des Problems bewusst und weiß, dass man daran arbeiten muss oder sollte. Es passiert nur leider relativ wenig, es bleibt bei Lippenbekenntnissen.“ Zwar gebe es Ansätze zur Umsetzung, diese seien aber oft nur regional oder kommunal in einzelnen Initiativen vorhanden.
Zusammenarbeit zwischen den Berufen nur mit „klaren Verantwortlichkeiten“
Mit „großer Spannung“ erwarte die BÄK nun den zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der im Dezember vorgestellt werden soll. Bei allen anschließenden Reformbemühungen, ein Primärversorgungssystem aufzubauen, müsse bedacht werden, dass „die Ressourcen des Gesundheitssystems“ nicht zu sehr beansprucht werden dürfen. „Es geht darum, Ressourcen möglichst ideal und möglichst wirksam einzusetzen und nicht darum, sie einzusparen“, so Reinhardt.
Um die hohe Zahl der Inanspruchnahme zu reduzieren, müssten vor allem Themen Koordination im System, das Honorarsystem in der ambulanten Versorgung sowie fehlende Gesundheitskompetenz in den Blick genommen werden.
Auch die geplante Stärkung der Zusammenarbeit von mehreren Berufen könne hilfreich sein. „Natürlich gehört multiprofessionelle Zusammenarbeit bei der Versorgung auch zu Elementen, die entlastend wirken können, wenn es in vernünftig organisiert ist.“ Allerdings sei es „nicht damit getan, dass ärztliche Funktionen übernommen werden, sondern dass jede Profession im Rahmen ihrer Grundexpertise möglichst intensiv sich weiter fortbildet und qualifiziert“.
In der künftigen Zusammenarbeit müsse es „bei klaren Verantwortlichkeiten“ bleiben. „Für uns sind Diagnose und Therapieentscheidung Verantwortungen, die nur von Ärztinnen und Ärzten zu tragen sind.“ In einem künftigen Primärversorgungssystem dürfe Verantwortung durch unterschiedliche Aufgabenzuweisung nicht „diffundieren.“ Denn: „Ich glaube, das ist für ein komplexes System nicht gut und fördert dann eher Chaos als Koordination.“
Impfen in Apotheken wird weiter kritisch gesehen
Kritisch bewertet Reinhardt das künftige Engagement der Apotheken beim Impfen. Das Impfgeschehen sei nicht so lapidar, wie es gerne dargestellt werde. „Das ist auch keine Sache, die in fünf Minuten geschieht, sondern hat den Bedarf einer Anamnese und entsprechenden Besprechung mit Ärztinnen und Ärzten, die sich entsprechend fortgebildet haben." So müsse bei komplexen Fragestellungen des Impfens bei multimorbiden Patienten sowie bei der reisemedizinischen Beratung entsprechende Expertise vorgehalten werden, die ja auch bei Ärztinnen und Ärzten erworben werden müsse.
Ähnliches gelte auch bei den diagnostischen und therapeutischen Angeboten, die künftig in Apotheken gemacht werden können. „Wenn man das tut, dann ist es aus unserer Sicht sicherlich kein Spareffekt, da aus Erfahrung dann abschließend doch ein Arztkontakt stattfindet.“
Damit werde ein „Spielfeld“ aufgemacht – worin Reinhardt aber keinen „ernsthaften Fortschritt in der Herausforderung des Gesundheitswesens“ sieht. Apotheken seien wichtig für die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln. „Apotheken sind auch ein Ort der Kommunikation, den man auch gut zur Compliance oder zur Arzneimitteltherapiesicherheit wichtig sind.“
Klare Forderungen zum Schutz von Patientendaten
Weitere Kritik äußerte Reinhardt auch an den Gesetzesplänen, dass Krankenkassen deutlich mehr Rechte bekommen, Rückschlüsse aus den Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) ziehen zu können. Es sei „ureigene ärztliche Aufgabe“, medizinische Gesundheitsrisiken von Patienten zu identifizieren und sie darauf aufmerksam zu machen. „Das hat in den Händen von Krankenkassen nichts zu suchen“, stellte der BÄK-Präsident klar.
In einem Gesetzesvorhaben, das im Bundesinnenministerium erarbeitet wird, will die Bundesärztekammer noch deutliche Änderungen erreichen. Bei der Reform der Rechte der Nachrichtendienste ist bisher vorgesehen, dass die Gespräche zwischen Arzt und Patient nicht mehr speziell geschützt sind. Der besondere Schutz des Vertrauensverhältnisses müsse neben den Anwälten, Seelsorgern, und Abgeordneten auch weiterhin Ärztinnen und Ärzte zugestanden werden, so Reinhardt. Denn ausdrücklich seien Mediziner nicht mehr erwähnt.
„Dagegen verwehren wir uns, weil aus unserer Sicht das Berufsgeheimnis der Ärztinnen und Ärzte einen ebenso großen Vertrauensschutz genießen soll und muss, wie das zwischen einem Anwalt aus einem Mandanten und Klienten.“
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