Politik

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: Flexibilität beim Vergütungsrahmen soll ermöglicht werden

  • Montag, 5. Oktober 2026
/Syda Productions, stock.adobe.com
/Syda Productions, stock.adobe.com
Dieses Dialog-Fenster öffnen

Berlin – Bei den gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung von in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen erbrachten Leistungen soll nachjustiert werden. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag zur Notfallreform reagiert die Regierungskoalition auf Hinweise von GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die per Gesetz für die konkrete Ausformulierung des Vergütungsmodells zuständigen Vereinbarungspartner waren gemeinsam an den Gesetzgeber herangetreten, um eine gesetzliche Ergänzung herbeizuführen. Diese sei notwendig, um den in der Ende August vorgelegten Vergütungssystematik gewählten Ansatz von jährlichen Strukturpauschalen, Sachkostenpauschalen und Zuschlägen rechtssicher abzubilden.

Der Änderungsantrag, dieser liegt der Redaktion des Deutschen Ärzteblattes vor, enthält nun die Streichung der bislang vorgesehenen Festlegung krankenhausindividueller Tagesentgelte einschließlich der Regelungen zu ihrer Degression sowie zur Differenzierung der Tagesentgelte nach der Erbringung ärztlicher Leistungen. Um den Vertragsparteien auf Bundesebene einen weiten Spielraum bei der Vereinbarung der näheren Einzelheiten zu ermöglichen, soll es eine allgemeinere Regelung geben.

„Dadurch wird der Vergütungsrahmen weniger bürokratisch und flexibler ausgestaltet und ermöglicht eine sachgerechte Berücksichtigung unterschiedlicher Vergütungsstrukturen und Formen der stationären Leistungserbringung in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“, heißt es in der Begründung.

Mit einer weiteren Passage im Änderungsantrag soll zudem Rechtsklarheit bezüglich der Überprüfung der Anforderungen an die Qualität, Patientensicherheit und Dokumentation in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen geschaffen werden.

Bislang ist nicht nicht explizit geregelt, wer diese Aufgabe wahrnehmen soll – nun soll ausdrücklich gesetzlich klargestellt werden, dass die Medizinischen Dienste diese Prüfaufgabe übernehmen.

aha

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung