Politik

Vergütung für neue Form der Basisversorgung vereinbart: Start ab Januar 2027

  • Freitag, 28. August 2026
/Noomsnapstudio, stock.adobe.com
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Berlin – Eine Vereinbarung dazu, wie die Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vergütet werden, haben GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und PKV-Verband erzielt.

In einer gemeinsamen Mitteilung von heute hieß es, die Vereinbarung wurde einvernehmlich ausgehandelt und schaffe Planungssicherheit sowohl für die Krankenhäuser als auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung. Voraussichtlich ab Januar 2027 würden die ersten Häuser ihren Betrieb aufnehmen.

Die Einrichtung von sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen geht auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVG) zurück. Die Standorte sollen verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung unter einem Dach verknüpfen. Dazu gehören Basisangebote der stationären Behandlung sowie ambulante und auch pflegerische Leistungen.

„Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sichern die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Zugleich könnten sie einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten – weg von einer „Überkapazität an stationären Strukturen, hin zu einer noch stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung“.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, betonte, durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstünden attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die nun vereinbarte Regelung auf ein pragmatisches Vergütungssystem enthalte „eine echte Vorhaltefinanzierung, die Planungssicherheit schafft“.

Der gesetzte Rahmen für das Vergütungsmodell stützt sich auf Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Basis wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart.

Der gewählte Ansatz für den stationären Leistungsumfang basiert auf jährlichen Strukturpauschalen, Sachkostenpauschalen und Zuschlägen. Soweit teilstationäre Leistungen erbracht werden sollen, sind deren Vergütung und Abgrenzung von den Vergütungsbestandteilen der vorliegenden Vereinbarung durch die Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.

Die jährliche Strukturpauschale beträgt bundeseinheitlich 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett (höchstens jedoch für 50 stationäre Betten). Definiert wurde zudem eine Mindestfallzahl von 30 stationären Behandlungsfällen je finanzierungsrelevantem Bett.

Wird diese Mindestfallzahl unterschritten, vermindert sich der Anspruch auf die Strukturpauschale bei einer Unterschreitung der Mindestfallzahl um bis zu 20 Prozent um 25 Prozent und bei einer Unterschreitung der Mindestfallzahl um mehr als 20 Prozent um 50 Prozent.

Für jeden vollstationären Behandlungsfall soll zusätzlich eine leistungsabhängige Sachkostenpauschale in Höhe von 95 Euro pro Belegungstag abgerechnet werden. Zudem sind diverse Zuschläge gesondert abrechenbar.

Welche stationären Leistungen die neuen Einrichtungen anbieten sollen, wurde bereits im März dieses Jahres festgelegt. Die Häuser sollen sich im Grundsatz auf ein Basisleistungsspektrum konzentrieren – mit Schwerpunkten auf häufige Leistungen im internistischen und geriatrischen Bereich.

Somit wären insbesondere typische Diagnosen vor allem älterer Menschen – wie akute und chronische Infektionen, Ernährungs- und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwierige respiratorische Infekte einschließlich COPD, gastrointestinale Erkrankungen sowie urogenitale Infektionen – umfasst. Zusätzlich sollen die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ambulante und pflegerische Leistungen erbringen können.

aha

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