Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: KBV erneuert Kritik
Berlin – Vor der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf für das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Kritik erneuert. „Zusammenfassend wird mit dem Gesetz aus unserer Sicht nach wie vor eine deutliche Schwächung der Selbstverwaltung verbunden sein“, hieß es aus der KBV.
Das Gesetz verstärkt ministerielle Aufsicht über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung – dazu gehören neben der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, den Krankenkassen auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss.
„Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind“, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärt, nachdem das Bundeskabinett das Gesetz gebilligt hatte.
Die KBV kritisierte insbesondere ein „zusätzliches, kleinteiliges, bisher nicht existierendes Regelwerk, das der ärztlichen Selbstverwaltung die notwendigen Bewegungsspielräume unerträglich einengen wird.“ Besonders kritisch sind im Gesetzentwurf laut KBV unter anderem:
Die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde, ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von zehn Millionen Euro festzusetzen. Dies steht laut KBV „außerhalb jedweder Verhältnismäßigkeit“.
Die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde, Änderungen der Satzung anzuordnen und gegebenenfalls durch Ersatzvornahme durchzusetzen. „Die Satzungsautonomie bildet den Grundpfeiler für die Selbstverwaltung insgesamt, der hier in Frage gestellt wird“, schreibt die KBV.
Die Einrichtung eines „Externen Entsandten für besondere Angelegenheiten“. „Mit dieser Regelung gehen die eingeräumten Befugnisse über den Umfang der Rechtsaufsicht hinaus und geben einem Dritten das Recht, die internen Abläufe unabhängig vom Gestaltungswillen der KBV zu gestalten. Die Vorschrift greift damit in die Selbstverwaltung ein und wandelt die Rechtsaufsicht unzulässigerweise in eine Fachaufsicht um“, kritisiert die KBV.
Besonders kritisch sieht die KBV die neue Regelung eines obligatorischen dritten Vorstands. „Denn ein solcher würde allein durch seine Existenz suggerieren, mit ihm sei zwingend ein Hausarzt-Facharzt-Konflikt zu entschärfen, der in Wirklichkeit, gerade auch in der KBV, nicht existiert“, hieß es aus der Ärzteorganisation.
Auch aus den Reihen der Krankenkassen kam deutliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben: Obwohl sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag für eine Stärkung der Selbstverwaltung ausgesprochen habe, handele sie faktisch entgegengesetzt und schwäche damit das demokratische Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung, kritisierte der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Uwe Klemens, das Gesetzesvorhaben.
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