Politik

Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz: KBV erneuert Kritik

  • Donnerstag, 12. Januar 2017

Berlin – Vor der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf für das Selbst­verwal­tungs­­stärkungsgesetz hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Kritik er­neuert. „Zusammenfassend wird mit dem Gesetz aus unserer Sicht nach wie vor eine deutliche Schwächung der Selbstverwaltung verbunden sein“, hieß es aus der KBV.

Das Gesetz verstärkt ministerielle Aufsicht über die Spitzenorganisationen der Selbst­verwaltung – dazu gehören neben der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundes­vereini­gung, den Krankenkassen auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemein­same Bundesausschuss.

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz­entwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorgani­sationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nach­komm­en können und vor Selbstblockaden geschützt sind“, hatte Bundesgesund­heits­mi­nister Hermann Gröhe (CDU) erklärt, nachdem das Bundes­kabinett das Gesetz gebilligt hatte.

Die KBV kritisierte insbesondere ein „zusätzliches, kleinteiliges, bisher nicht existie­ren­des Regelwerk, das der ärztlichen Selbstverwaltung die notwendigen Bewegungs­spielräume unerträglich einengen wird.“ Besonders kritisch sind im Gesetzentwurf laut KBV unter anderem:

  • Die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde, ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von zehn Millionen Euro festzusetzen. Dies steht laut KBV „außerhalb jedweder Ver­hält­nismäßigkeit“.

  • Die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde, Änderungen der Satzung anzuordnen und gegebenenfalls durch Ersatzvornahme durchzusetzen. „Die Satzungs­auto­nomie bildet den Grundpfeiler für die Selbstverwaltung insgesamt, der hier in Fra­ge gestellt wird“, schreibt die KBV.

  • Die Einrichtung eines „Externen Entsandten für besondere Angelegenheiten“. „Mit dieser Regelung gehen die eingeräumten Befugnisse über den Umfang der Rechts­­­aufsicht hinaus und geben einem Dritten das Recht, die internen Abläufe unabhängig vom Gestaltungswillen der KBV zu gestalten. Die Vorschrift greift da­mit in die Selbstverwaltung ein und wandelt die Rechtsaufsicht unzulässiger­weise in eine Fachaufsicht um“, kritisiert die KBV.

Besonders kritisch sieht die KBV die neue Regelung eines obligatorischen dritten Vor­stands. „Denn ein solcher würde allein durch seine Existenz suggerieren, mit ihm sei zwin­gend ein Hausarzt-Facharzt-Konflikt zu entschärfen, der in Wirklichkeit, gerade auch in der KBV, nicht existiert“, hieß es aus der Ärzteorganisation. 

Auch aus den Reihen der Krankenkassen kam deutliche Kritik an dem Gesetzes­vorha­ben: Obwohl sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag für eine Stärkung der Selbst­verwaltung ausgesprochen habe, handele sie faktisch entgegengesetzt und schwäche damit das demokratische Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung, kritisierte der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Uwe Klemens, das Gesetzesvorhaben.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung