KV Nordrhein: Resolution gegen Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
Düsseldorf – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat das geplante Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung und die damit einhergehenden Eingriffe des Gesetzgebers in die Arbeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert.
„Das Gesetz ist eine direkte Reaktion auf die Vorgänge bei der KBV und erweitert die Kontroll- und Prüfbefugnisse des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der Selbstverwaltung massiv“, sagte der scheidende KV-Vorsitzende Peter Potthoff. Die geplanten staatlichen Eingriffe beträfen das Wesen der körperschaftlichen Autonomie und verkleinerten den Handlungsspielraum der KBV, so Potthoff.
In einer Resolution betonten die KV-Delegierten, die bestehende Rechtslage reiche für eine effektive aufsichtsrechtliche Kontrolle der Körperschaften aus – sie müsse nur angewendet werden.
Potthoff übermittelte den Delegierten außerdem eine gute Nachricht aus dem vom Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) getragenen Innovationsfonds. Ein von der KV Nordrhein in Zusammenarbeit mit der AOK Rheinland/Hamburg und dem BKK Landesverband Nordwest eingebrachtes Projekt zur Verbesserung der neuropsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Rheinland werde eine finanzielle Förderung von rund 13 Millionen Euro erhalten.
Das über eine Laufzeit von vier Jahren angelegte Konzept sieht vor, eine bedarfsgerechte und koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen und neurologischen Erkrankungen in Nordrhein zu etablieren. Der Beginn ist für April 2017 vorgesehen.
Für den KV-Vorsitzenden Potthoff und den stellvertretenden Vorsitzenden Bernhard Brautmeier war es die letzte Vertreterversammlung im Vorstandsamt. Ab Januar werden Frank Bergmann als Vorsitzender und Carsten König als stellvertretender Vorsitzender das neue Führungsduo bilden.
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