Ärzteschaft

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: KBV warnt vor möglichen Regressen

  • Donnerstag, 27. November 2025
/kittyfly, stock.adobe.com
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Berlin – Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung läuft am 1. Dezember aus, darauf wies heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Die geplante Verlängerung bis Ende 2026 sei bislang nicht erfolgt, weshalb für Arztpraxen möglicherweise demnächst ein Regressrisiko bei der Verordnung dieser Produkte drohe.

Eigentlich war vorgesehen, mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) eine Regelung umzusetzen, wonach sonstige Produkte zur Wundbehandlung weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen.

Dieses Gesetzesvorhaben hat der Bundesrat vor wenigen Tagen allerdings in den Vermittlungsausschuss verwiesen, sodass es sich verzögert. Der Ausschuss muss sich zunächst konstituieren und einen Änderungsvorschlag zum BEEP erarbeiten. Der Vorschlag muss dann erneut in den Deutschen Bundestag beziehungsweise Bundesrat gehen. Die letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr findet am 19. Dezember statt.

Wie die KBV betont, ist eine Verordnung zulasten der GKV somit ab 2. Dezember nur möglich, wenn die jeweilige Krankenkasse des Versicherten die Kosten übernimmt. Man setze sich aktuell beim GKV-Spitzenverband für eine Klarstellung zur weiteren Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung ein.

Solange eine entsprechende Rückmeldung nicht vorliegt, warnt die KBV die Praxen erneut vor einem möglichen Regressrisiko bei der Verordnung dieser Produkte. Bereits Ende 2024 war es zu einem solchen Risiko gekommen, weil die Regelung nicht rechtzeitig verlängert worden war.

EB/aha

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