Ärzteschaft

Sorge: „Selbstverwaltung bei gesetzlichen Aufgaben unterstützen“

  • Mittwoch, 24. September 2025
Tino Sorge, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit /David Ausserhofer
Tino Sorge, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit /David Ausserhofer

Berlin – Den hohen Wert der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem schätzen und intensiv mit den Akteuren auch bei strittigen Themen im Gespräch bleiben. Diese Grundhaltung vermittelte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Tino Sorge (CDU), anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Beim gestrigen Abendempfang der beiden Organisationen erklärte Sorge in Vertretung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) – die sich entschuldigen ließ –, dass man im Bundesgesundheitsministerium die „Selbstverwaltung sehr ernst nimmt“ und die Arbeit sehr schätze.

Aus seiner Sicht seien KBV und KZBV nun „in den besten Jahren, wenn man die heute 70-Jährigen als Best-Ager sieht“. Dem bei der Festveranstaltung am Nachmittag vermittelte Eindruck, es gäbe zu viel Gängelei durch Regelungen seitens der Politik, trat Sorge entgegen.

„Das ist nicht die Intention der neuen Bundesregierung, Sie perspektivisch zu gängeln. Es geht darum, dass wir Selbstverwaltung mit ihrem gesetzlichen Auftrag unterstützen“, so der parlamentarische Staatssekretär. Denn in vielen Aufgabengebieten nehme die Selbstverwaltung „der Politik sinnvollerweise Aufgaben ab“. So sei „Selbstverwaltung ein Erfolgsmodell, auch international werden wir darum beneidet“, sagte Sorge.

Hintergrund der Feierlichkeiten ist das Kassenarztrecht, das am 19. August 1955 im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Damit wurden die KBV und die KZBV Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit dem Gesetz erhielten sie auch die Aufgabe zur Sicherstellung der Versorgung.

„In vielen Debatten aus der damaligen Zeit werden ähnliche Themen wie heute diskutiert“, sagte Sorge gestern Abend. Dazu gehörten zum Beispiel die Fragen, ob Krankenhausärzte an der Kassenärztlichen Versorgung teilnehmen sollten.

„Auch damals wurden schon die Befürchtungen geäußert, dass das Recht für Klinikärzte, ambulante Leistungen zu erbringen, zulasten der Gesamtvergütung der Ärzteschaft gehen würde“, berichtete Sorge. „Diese Punkte sind uns heute sehr vertraut, und das gehört zur lebendigen Demokratie, dass diskutiert wird.“

Er dankte für den Einsatz der beiden Organisationen. „An vielen Stellen haben Sie nicht nur sinnvolle Anregungen gegeben, sondern den Auftrag, den Sie haben – Sicherstellung der Versorgung, aber auch die Interessen ihr Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Politik durchzusetzen – sehr gut erfüllt“, erklärte Sorge.

Auch an „stürmische Zeiten“ im Verhältnis von Gesetzgeber und Selbstverwaltung erinnerte er, beispielsweise an das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz von 2017. Darin war die Aufsicht des BMG über die KBV, die KZBV sowie die Krankenkassenverbände und den Medizinischen Dienst neu geregelt worden. Das Gesetz führte zu heftigen Protesten der Verbände. Dazu zählte beispielsweise auch, dass die KBV einen dreiköpfigen Vorstand benötigte. „Über Vorschläge muss man auch streiten“, erklärte Sorge dazu.

Es war erwartet worden, dass sich der Vertreter des BMG auch zum aktuellen Disput zwischen Ärzteschaft und BMG anlässlich der Vorschläge zur Apothekenreform äußern würde. Sorge sagte dazu: „Ich habe ja mitbekommen, dass auch bei den Apothekern nicht alle Vorschläge auf Begeisterung getroffen sind. Ich habe auch mitbekommen, dass natürlich das Thema bei den Ärzten nicht auf Begeisterung getroffen ist.“ Er ergänzte: „Vielen Dank für das konstruktive Ringen.“

Auch in Zukunft müsse bei den geplanten und im Koalitionsvertrag vorgesehenen Strukturreformen viel diskutiert werden. „Wir sollten offen miteinander sprechen, keine Denkverbote haben und um beste Lösungen ringen“, so Sorge zum Abschluss seiner Rede.

bee

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