Politik

Sozialverband klagt wegen Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen

  • Dienstag, 9. Dezember 2025
/marcus_hofmann, stock.adobe.com
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Berlin – Der Sozialverband VdK und 24 gesetzlich versicherte Verbandsmitglieder erheben Klage gegen eine Zweckentfremdung von Beiträgen zur Pflegeversicherung.

Ab Januar widersprechen die aus allen Teilen Deutschlands stammenden Verbandsmitglieder den Beitragsforderungen ihrer Kassen aus den vergangenen vier Jahren, wie der Verband heute bestätigte. Zuerst hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.

Die Aufnahme der ersten Verwaltungsverfahren stehe kurz bevor, teilte eine VdK-Sprecherin mit. Inhaltlich geht es bei den Klagen um 5,2 Milliarden Euro, die von der Bundesregierung zur Finanzierung von Coronamaßnahmen der Versicherung entnommen und bislang nicht an sie zurückgezahlt wurden.

Nach Auffassung des VdK hat die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet, um eine gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie zu finanzieren. Das seien aber versicherungsfremde Aufgaben.

Daraus resultiere zum einen „eine einseitige Belastung der Beitragszahlenden“, heißt es als Begründung für die angekündigten Klagen. Zum anderen habe dieses Vorgehen zu einer Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung geführt, „zu deren Deckung die Versicherten mit zu hohen Beiträgen herangezogen worden sind“. Der Sozialverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2,3 Millionen Mitglieder.

Der Verband erwartet jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Beginnen werde das Ganze mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen. Wenn diese ihre Mitglieder dann auf Zahlung verklagten, gehe dies zunächst vor die entsprechenden Verwaltungsgerichte. Ziel ist laut VdK aber, die Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Sämtliche Musterstreitverfahren würden vom VdK selbst durchgeführt, betonte die Sprecherin; die Kläger trügen kein Risiko. Die 5,2 Milliarden Euro, um die es bei den Verfahren geht, entsprächen aktuell etwa 0,25 bis 0,3 Beitragssatzpunkten.

Zuvor hatte auch der GKV-Spitzenverband den Bund wegen zweckwidriger Verwendung von Beitragsgeldern verklagt. Die Kassen argumentieren, dass sie auf den Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfängern weitgehend sitzen blieben. Für das kommende Jahr fordern die Kassen daher Zahlungen von zehn Milliarden Euro vom Bund.

kna

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