Spahn sieht Kassen in der Pflicht, Tests auf Sars-CoV-2 zu bezahlen

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die derzeit herrschende Unsicherheit in den Praxen für die Testung auf Sars-CoV-2 aus dem Weg schaffen. Viele Ärzte fragten sich momentan, in welchen Fällen sie testen könnten und ob dies dann auch von den Krankenkassen erstattet werde, sagte der Minister.
Das müsse sich schnellstmöglich ändern, so Spahn. Wenn ein Arzt die Testung auf Sars-CoV-2 als indiziert ansehe, dann müsse die Krankenkasse dafür auch aufkommen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten derzeit bei begründeten Verdachtsfällen. Einen Anspruch auf einen Test haben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge ausschließlich Risikogruppen.
Nach der Falldefinition des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind dies Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln. Den Test selbst dürfen nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie durchführen. Die Krankenkassen stellen dafür zusätzliche Finanzmittel bereit.
Spahn erklärte heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes auch, dass er die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Ärztekammern in der Pflicht sieht, Ärzte über den Umgang mit Sars-CoV-2 zu informieren. Er betonte zugleich, dass dies bereits stattfinde. Es müsse aber mehrfach und kontinuierlich geschehen, um alle Praxen und Ärzte zu erreichen, sagte Spahn.
Der Minister wies darauf hin, dass Ärzte Informationsmaterial zu Sars-CoV-2 auch auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des RKI und seines Ministeriums fänden.
In den einzelnen Bundesländern rüsten sich unterdessen die Ärzte für den möglichen Fall eines größeren Ausbruchs von Erkrankungen. Bei einer hohen Zahl von Infizierten sei es denkbar, dass ein zusätzlicher Hausbesuchsdienst aufgebaut werden müsse, sagte die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Annette Rommel. „Wir arbeiten an einem Konzept für einen solchen Fall.“
Praxen würden ständig sachgerecht mit aktuellen Informationen des RKI versorgt, betonte Rommel. Zudem sei dem Thüringer Gesundheitsministerium der Bedarf der Praxen an Schutzkleidung und Atemmasken übermittelt worden. Viele niedergelassene Ärzte hätten sich diese aber schon selbst besorgt.
Auch die KV Berlin informiert die niedergelassenen Ärzte. Diese sollten Personen an das Gesundheitsamt melden, die die RKI-Falldefinitionen erfüllen. Die Amtsärzte würden mit den betroffenen Personen Kontakt aufnehmen und alles Weitere veranlassen.
Sollten sich in den Praxen Personen auf Sars-CoV-2 testen lassen wollen, die nicht die Falldefinitionen des RKI erfüllen, aber unbedingt eine Abklärung wünschen, könne ein solcher Test ebenfalls vorgenommen werden. In diesem Fall sollten die Praxen die betroffenen Patienten telefonisch kontaktieren und zu gesonderten Sprechzeiten bestellen.
Die KV rät auch, dass sich die Praxen bereits heute auf eine mögliche veränderte Lage vorbereiten. Sie sollten Patienten, die möglicherweise betroffen sind, zu Randzeiten der Sprechstunden in die Praxen bitten – gegebenenfalls entsprechende Informationen zu gesonderten Sprechzeiten an die Praxistüren – und – falls möglich – die Betroffenen in einem separaten Raum warten lassen.
Sinnvoll sei auch der Einsatz von Schutzausrüstung für Ärzte und Praxispersonal. Zusätzlich essenziell sei in der jetzigen Phase, den Schutz von vulnerablen Gruppen vor impfpräventablen Lungenerkrankungen zu forcieren. „Überprüfung und Auffrischung der Pneumokokken- und Pertussis-Impfung sowie ggf. der Influenza-Impfung von über 60-Jährigen und chronisch Kranken“, schreibt die KV.
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