Ärzteschaft

Verschärfte Meldepflicht für 2019-nCoV

  • Dienstag, 4. Februar 2020
/jarun 011, stock.adobe.com
/jarun 011, stock.adobe.com

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Eilverordnung zur Melde­pflicht für das neue Coronavirus (2019-nCoV) erlassen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt erneut hingewiesen.

Ärzte müssen seit dem vergangenen Samstag alle Verdachts , Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Ver­dachtsfälle müssen abgeklärt werden.

Ebenfalls seit Samstag gilt eine Vereinbarung, die die KBV und der GKV-Spitzenverband zur labordiagnostischen Abklärung getroffen haben. Danach übernehmen die Kranken­kassen bei begründeten Verdachtsfällen die Kosten für den Test auf 2019-nCoV.

Anspruch auf einen Test haben laut KBV ausschließlich Risikogruppen. Nach der Falldefi­nition des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind dies Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (zum Beispiel in Wuhan, China) oder Kontakt mit einer am Coronavirus (2019-nCoV) erkrankten Person hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln.

Den Test selbst dürfen demnach nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobio­logie und Infektionsepidemiologie durchführen. Für die Abrechnung wurde die Gebühren­ordnungsposition (GOP) 32816 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufge­nommen, teilte die KBV weiter mit. Die Krankenkassen stellen dafür zusätzliche Finanz­mittel bereit.

KBV und GKV-Spitzenverband haben darüber hinaus vereinbart, dass Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem 2019-nCoV nachgewiesen wur­de, mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen sind.

Zum Vorgehen bei Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen und Verdacht auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus bietet das RKI ein übersichtliches Schema. Ärzte finden auf den Seiten des RKI zudem Informationen zu Falldefinitionen sowie Hinweise zur Diagnostik, zur Infektionsprävention und zum klinischen Management.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung