Politik

Spahn will Regresse gegen Ärzte lockern

  • Freitag, 21. Dezember 2018
/Bits and Splits, stockadobecom
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Berlin – Ärztliche Entscheidungen sollen künftig nur noch im konkreten Verdachtsfall überprüft werden. Man schaffe „bestimmte Regresse und die Zufallsprüfungen ab“, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sagte. Ärzte sollten ihre Patienten ohne Angst vor einem Regress gut versorgen können.

Spahn nennt damit Details aus einem Änderungsantrag für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Demnach sollten künftig je Quartal „höchstens zwei Prozent“ der Ärzte auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen geprüft werden, bisher sind es „mindestens“ zwei Prozent, wie die FAZ schreibt.

Zudem soll die Frist für die Rückwirkung halbiert werden. Krankenkassen könnten Rückforderungen in der Regel dann nur noch für zwei Jahre geltend machen. Anders als bisher sollen die kontrollierten Ärzte nicht zufällig ausgewählt werden, es muss dafür einen Antrag mindestens einer Kasse geben, wie es weiter heißt. Verdachtsanlässe seien im Änderungsantrag – wie im geltenden Recht – beschrieben als Fehlverhalten, Fehlindikation, Ineffektivität, Qualitätsmangel oder Unangemessenheit der Kosten, so die Zeitung.

Kriterien für die Prüfung sollen Ärzte und Kassen aushandeln. In Bezirken, in denen zu wenig Ärzte sind, soll auf Prüfungen nach Durchschnittswerten ganz verzichtet werden. Sollte es zu Nachforderungen kommen, seien zudem Begrenzungen vorgesehen. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte heute die Pläne von Spahn. Damit habe der Minister alte Forderungen der KBV aufgegriffen, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen.

Am besten wäre es aus seiner Sicht jedoch gewesen, die Regresse würden generell abgeschafft. Die nun angekündigten Regelungen würden den niedergelassenen Ärzten ihre Arbeit aber ebenfalls erleichtern. Gassen wünschte sich „diesen konstruktiven Dialog“ auch bei der weiteren Ausgestaltung des TSVG.

may/EB

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