Ärzteschaft

Start der elektronischen Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung zum Oktober

  • Dienstag, 28. September 2021
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet wie geplant am 1. Oktober. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich allerdings auf eine befristete Übergangsregelung verständigt – Arztpraxen, die noch nicht über die nötigen tech­nischen Voraussetzungen verfügen, können aber bis 31. Dezember 2021 übergangsweise weiter den „Gelben Schein“ (Muster 1) nutzen.

Um die eAU in den Arztpraxen technisch umsetzen zu können, werden ein elektronischer Heilberufs­ausweis (eHBA), Updates der TI-Konnektoren und PVS-Systeme sowie eine Adresse für den TI-Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) benötigt.

Trotz der Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzuberei­ten und auch einen KIM-Dienst zu bestellen. Die eAU soll in zwei Schritten eingeführt werden: Ab 1. Oktober übermitteln Ärzte Krankschreibungen elektronisch an die Kassen und händigen Patienten einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und deren Unterlagen aus. Ab 1. Juli 2022 übermitteln die Kassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten weiter einen Papierausdruck.

„Wir als Industrie unterstützen dieses Vorhaben vollumfänglich. Deshalb haben unsere Mitglieder – deren Programme in Summe in rund 80 Prozent der Praxen genutzt werden – alle Vorkehrungen getroffen, damit zum Quartalswechsel im Oktober die Einbindung in die IT-Systeme in den Arztpraxen gewährleistet ist“, betonte heute Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg).

Man hoffe nun darauf, dass alle weiteren Akteure ebenfalls nachziehen, damit spätestens zum Ende der Übergangsfrist die eAU in der Breite der Versorgung zur Anwendung kommen kann.

aha

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