Ärzteschaft

Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung muss angemessen vergütet werden

  • Mittwoch, 23. August 2017

Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf Regeln für eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung verständigt. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht einen „wichtigen Schritt in Richtung bedürfnisgerechte Versorgung gemacht“.

Aus Sicht der Fachgesellschaft hängt der Erfolg der Vereinbarung aber auch von einer angemessenen Vergütung ab. Iris Hauth, Past President der DGPPN, rief dazu auf, die Abrechnung tagesbezogen festzu­schreiben. DGPPN-Präsident Arno Deister betonte, die Vereinbarung sei ein wichtiger Baustein in der Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Damit gebe es nun auch die Möglichkeit, Krankenhauspatienten bedürfnisgerecht in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln.

Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Ver­gütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erhielt die Selbstverwaltung den Auftrag, eine Leistungs­beschrei­bung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung zu vereinbaren. Diese soll als Grundlage für die Dokumentation der Leistung dienen. Seit gestern liegt die Vereinbarung der drei Verhandlungspartner vor, die die einzelnen Bedingungen festlegt.

Dazu gehören nach Angaben der DGPPN Vorgaben zur Eignung des häuslichen Umfeldes, zur Berücksichtigung des familiären Umfelds, zur Zusammenset­zung des Behandlungsteams, zur Häufigkeit der Patientenkontakte und zur Sicherstellung der Behandlung an Werktagen und bei Krisen. Auch die Anforderungen an die Beauf­tragung von weiteren Leistungserbringern aus dem ambulanten Sektor seitens des Krankenhauses sind beschrieben.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung