Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung muss angemessen vergütet werden
Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf Regeln für eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung verständigt. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht einen „wichtigen Schritt in Richtung bedürfnisgerechte Versorgung gemacht“.
Aus Sicht der Fachgesellschaft hängt der Erfolg der Vereinbarung aber auch von einer angemessenen Vergütung ab. Iris Hauth, Past President der DGPPN, rief dazu auf, die Abrechnung tagesbezogen festzuschreiben. DGPPN-Präsident Arno Deister betonte, die Vereinbarung sei ein wichtiger Baustein in der Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Damit gebe es nun auch die Möglichkeit, Krankenhauspatienten bedürfnisgerecht in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erhielt die Selbstverwaltung den Auftrag, eine Leistungsbeschreibung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung zu vereinbaren. Diese soll als Grundlage für die Dokumentation der Leistung dienen. Seit gestern liegt die Vereinbarung der drei Verhandlungspartner vor, die die einzelnen Bedingungen festlegt.
Dazu gehören nach Angaben der DGPPN Vorgaben zur Eignung des häuslichen Umfeldes, zur Berücksichtigung des familiären Umfelds, zur Zusammensetzung des Behandlungsteams, zur Häufigkeit der Patientenkontakte und zur Sicherstellung der Behandlung an Werktagen und bei Krisen. Auch die Anforderungen an die Beauftragung von weiteren Leistungserbringern aus dem ambulanten Sektor seitens des Krankenhauses sind beschrieben.
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