Sterbehilfe auf Agenda des Deutschen Ärztetages
Berlin – In die Debatte um die Rolle von Ärzten am Lebensende kommt Bewegung. Die Bundesärztekammer (BÄK) denkt über eine Änderung des Berufsrechts bei der ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen nach.
„Wir können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Norm aufrechterhalten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersagt. Die Berufsordnung kann so nicht bleiben“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt dem Spiegel.
Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Wie die BÄK bestätigte, soll im Mai 2021 der nächste Deutsche Ärztetag über eine Änderung der Musterberufsordnung abstimmen. Der BÄK-Vorstand hat das Thema im Juni beraten und empfiehlt eine Änderung der Musterberufsordnung. In dieser heißt es derzeit: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Denkbar sei eine Streichung des Satzes.
Für die tatsächliche Änderung des Berufsrechts sind am Ende die einzelnen Landesärztekammern zuständig. Diese müssten jede für sich eine Änderung beschließen. Reinhardt sagte, er halte die Sterbehilfe nicht für eine ärztliche Aufgabe. In Einzelfällen könne es aber gerechtfertigt erscheinen, einem Patienten beizustehen.
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