Sterbehilfegesetz: Politik zur Stellungnahme aufgefordert
Hamburg – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Bundestag, Bundesrat, Kanzleramt und Bundesjustizministerium aufgefordert, bis Ende des Monats Stellungnahmen zum Sterbehilfegesetz einzureichen. Das hat der Spiegel berichtet.
Das Gericht prüft 13 Beschwerden gegen ein Gesetz, das die kommerzielle Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Dem Bericht zufolge stammen vier der 13 Beschwerden von Ärzten. Sie argumentierten demnach, die Neuregelung erschwere die Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden. Die Ärzte sähen zum Teil ihre Gewissens- und Berufsfreiheit verletzt.
Im November 2015 hatte sich der Bundestag nach einer zweijährigen Debatte mit breiter Mehrheit für ein Gesetz entschieden, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Nahestehende Personen sind von der Strafandrohung ausgenommen.
Die Bundesärztekammer hatte seinerzeit begrüßt, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist.
„Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören“, betonte damals im Anschluss an die Bundestagsentscheidung Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
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