Politik

Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen könnte Vorteile bieten

  • Montag, 14. Februar 2022
/SciePro, stock.adobe.com
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Köln – Patienten mit Hirnmetastasen könnten gegenüber einer Ganzhirnbestrahlung von einer soge­nannten stereotaktischen Radiochirurgie profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach einer Nutzenbewertung. Das Institut sieht einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen.

Bei der stereotaktischen Radiochirurgie (Stereotactic Radiosurgery, SRS) werden Hirnmetastasen zumeist einmalig, hochdosiert und zielgerichtet mithilfe von Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen bestrahlt. An­ders als bei der Ganzhirnbestrahlung soll so nur das Tumorgewebe der hohen Strahlendosis ausge­setzt und das umliegende Gewebe geschont werden.

Die IQWiG-Arbeitsgruppe identifizierte für den Vergleich der SRS mit der Ganzhirnbestrahlung sechs ran­domisierte kontrollierte Studien: fünf mit mäßiger und eine Studie mit hoher Ergebnissicher­heit.

Darin zeigt sich für die Gedächtnisleistung als Teilkomponente der kognitiven Funktion ein Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen der SRS. Aufgrund der vorliegenden Daten sei eine Verkürzung der Überle­bens­­zeit nicht ganz auszuschließen, ist aber laut IQWiG nicht wahrscheinlich.

Offen bleibt der Vergleich in Bezug auf andere Komponenten der kognitiven Funktion sowie auf die Akti­vitäten des täglichen Lebens, die Nebenwirkungen der Therapie und die gesundheitsbezogene Lebens­qualität.

„Prinzipiell bietet die einzeitige SRS im Vergleich zur Ganzhirnbestrahlung die therapieimmanenten Vor­teile, dass sie bei einer einzigen Behandlung statt zehn bis zwanzig mit sehr viel weniger Aufwand für die Betroffenen verbunden ist und sich zudem wiederholen lässt, beispielsweise bei Rezidiven“, hieß es aus der IQWiG-Arbeitsgruppe.

„Schont das Gedächtnis, ist weniger invasiv, wiederholbar und mit weniger Aufwand verbunden: Diese Vorteile der SRS sind ausschlaggebend für die Nutzenbewertung des IQWiG, auch wenn Nebenwirkungen und Lebensqualität nicht ausreichend bewertet werden können“, begründet das Institut seine Entschei­dung, einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen zu vergeben.

Die Nutzenbewertung erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das IQWiG hatte den Vorbericht im September 2021 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.

hil

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