Stereotaktische Radiochirurgie bald auch ambulant möglich

Berlin – Patienten mit Hirnmetastasen können sich zukünftig auch ambulant mittels stereotaktischer Radiochirurgie behandeln lassen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute nach Auswertung der aktuellen Studienlage beschlossen.
Demnach können niedergelassene Fachärzte für Strahlentherapie sowie für Neurochirurgie voraussichtlich ab Juli 2023 die einmalige hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe zur Behandlung von Hirnmetastasen einsetzen.
Laut G-BA profitieren die Patienten im Vergleich zu einer Ganzhirnbestrahlung bei der stereotaktischen Radiochirurgie von nachweislich geringeren Nebenwirkungen, zudem werde das umliegende Hirngewebe geschont.
Um diese besondere Form der Strahlentherapie durchführen zu können, sind eigens entwickelte Geräte notwendig. Sie müssen dem G-BA zufolge entweder mit Kobalt-60-Gammastrahlungsquellen ausgerüstet oder als Linearbeschleuniger konstruiert sein.
Ob die stereotaktische Radiochirurgie innerhalb des Gesamtbehandlungskonzeptes eines Patienten die beste Therapiealternative ist, muss zukünftig von einer Tumorkonferenz beraten werden, in der alle indikationsbezogenen Fachdisziplinen vertreten sind.
In Kliniken kann die stereotaktische Radiochirurgie bereits angewendet werden. Wird der aktuelle Beschluss durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, muss noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Danach können auch Fachärzte die stereotaktische Radiochirurgie als ambulante Leistung erbringen und abrechnen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: