Politik

Stereotaktische Radiochirurgie bald auch ambulant möglich

  • Donnerstag, 20. Oktober 2022
/crevis, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten mit Hirnmetastasen können sich zukünftig auch ambulant mittels stereo­taktischer Radio­chirurgie behandeln lassen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute nach Auswertung der aktuellen Studienlage beschlossen.

Demnach können niedergelassene Fachärzte für Strahlentherapie sowie für Neurochirurgie voraussichtlich ab Juli 2023 die einmalige hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe zur Behandlung von Hirnme­tas­tasen einsetzen.

Laut G-BA profitieren die Patienten im Vergleich zu einer Ganzhirnbestrahlung bei der stereotaktischen Radio­chirurgie von nachweislich geringeren Nebenwirkungen, zudem werde das umliegende Hirngewebe geschont.

Um diese besondere Form der Strahlentherapie durchführen zu können, sind eigens entwickelte Geräte not­wendig. Sie müssen dem G-BA zufolge entweder mit Kobalt-60-Gammastrahlungsquellen ausgerüstet oder als Linearbeschleuniger konstruiert sein.

Ob die stereotaktische Radiochirurgie innerhalb des Gesamtbehandlungskonzeptes eines Patienten die beste Therapiealternative ist, muss zukünftig von einer Tumorkon­ferenz beraten werden, in der alle indikationsbe­zo­genen Fachdisziplinen vertreten sind.

In Kliniken kann die stereotaktische Radiochirurgie bereits angewendet werden. Wird der aktuelle Beschluss durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, muss noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Danach können auch Fachärzte die stereotaktische Radiochirurgie als ambulante Leistung erbrin­gen und abrechnen.

hil/sb

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