Stereotaktische Radiochirurgie in bestimmten Fällen jetzt Kassenleistung

Berlin – Die Stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen ist seit Ende Mai Kassenleistung. Allerdings konnten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bisher nicht bezüglich der Vergütung über den einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) einigen.
Vertragsärzte können die Hochpräzisionsbestrahlung bei dieser Indikation deshalb laut KBV übergangsweise per Kostenerstattung abrechnen.
Bereits 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in den ambulanten Leistungskatalog aufzunehmen.
Der Bewertungsausschuss aus KBV und GKV-Spitzenverband sollte bis zum 25. Mai dieses Jahres die Höhe der Vergütung festlegen. Der KBV zufolge gibt es aber von Kassenseite weiteren Beratungsbedarf – insbesondere hinsichtlich der Vergütungshöhe, sodass ein fristgerechter Beschluss im Bewertungsausschuss nicht möglich gewesen sei.
Bis der Beschluss vorliegt, können Ärzte deshalb eine GOÄ-Rechnung über die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen ausstellen, die Patienten bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Die Versicherten müssen sich jedoch vorab von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: