Politik

Streit um Diagnoseänderungen: Landessozialgericht NRW muss sich mit Barmer befassen

  • Freitag, 10. Januar 2020
/dpa
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Berlin – Der Streit um die Rechtmäßigkeit nachträglicher Änderungen ärztlicher Diagno­sen zwi­schen der Barmer und dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS; ehe­mals Bun­des­versi­che­rungs­amt) geht vor Gericht. Das hat das BAS dem Deutschen Ärzte­blatt be­stätigt. Das Amt fordert Millionengelder zurück. Die Barmer hat gegen die Bescheide ge­klagt.

Wie die Behörde mitteilte, hat sie in Bezug auf die Barmer bisher drei Bescheide für die Jahre 2013 und 2014 er­lassen. Dabei handelt es sich um einen Feststellungsbescheid für 2013, einen Korrektur­be­scheid für 2013 und einen Feststellungsbescheid für 2014.

Für das Jahr 2013 fordert das BAS demnach 30 Millionen Euro von der Barmer zurück. Für 2014 werde der Korrektur­be­trag noch ermittelt, sagte ein BAS-Sprecher weiter. Medien­be­richten zufolge soll es sich um weitere 50 Millionen Euro handeln.

Das BAS bestätigte auch, dass alle drei Bescheide von der Barmer beklagt worden sind. Damit muss sich nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (NRW), bei dem die Klagen gegen die BAS-Bescheide anhängig sind, mit der Frage befassen, ob die nachträg­liche Änderung von Diagnosen der Barmer rechtlich zu beanstanden ist.

Bereits seit Ende 2016 ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Ver­dachts des Betrugs und der Bestechlichkeit. Das Verfahren gegen ehemalige Vorstands­vor­sitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin und zwei Barmer-Mitarbeiter wird in der Hauptstadt geführt.

Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte zuletzt im April 2018, dass es bei den Ermittlungen um Zahlen und Daten zu Erkrankungen von Versicherten gehe. Von den Angaben hängt die Höhe der Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds an die Kranken­kassen ab. Es sollen „berechnungsrelevante Daten unbefugt verändert und an das Bun­des­versicherungsamt“ weitergeleitet worden sein, schrieb damals der Spiegel.

Die Barmer bestreitet das weiterhin. Die Krankenkasse wehrte sich auf Anfrage er­neut gegen die Vor­würfe der Staatsanwaltschaft und des BVA. „Wir haben nach wie vor keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehl­verhalten auf Seiten der Bar­mer“, sagte ein Sprecher der Barmer dem Deutschen Ärzteblatt.

Bei der damaligen Zusammenarbeit mit der zuständigen KV sei es darum gegangen, offensichtlichen Auffälligkeiten bei der vertragsärztlichen Abrechnung mit den Ärzten über die KV nachzugehen – zum Beispiel, wenn ein Arzt einen Diabetespatienten plötz­lich nicht mehr als solchen dokumentiert habe, obwohl Diabetes unheilbar sei, so der Sprecher.

Er betonte, es seien lediglich medizinische Dokumentationsfehler im Sinne der Patienten, Ärzte und Krankenkassen datenschutzkonform geklärt worden. Diagnosemanipulationen weist der Sprecher zurück. Im Korrekturbescheid für das Jahr 2013 gehe es nicht um Di­ag­nosemanipulationen. Vielmehr sei von der Kasse verlangt worden, „zu Abrechnungs­zwecken offensichtlich unrichtige Daten zu melden“.

„Wir sind der Überzeugung, dass nur richtige Daten gemeldet werden dürfen. Wir haben den Korrekturbescheid zum Anlass genommen, diese offene Rechtsfrage einer höchst­rich­terlichen Klärung zuzuführen und haben im vergangenen Jahr Klage erhoben“, er­klärte der Barmer-Sprecher.

may

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