Streit um Terminvergaben geht in die nächste Runde

Berlin – Der Streit um die Auswirkungen des Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Terminmeldepflichten aus der Notfallreform geht in die nächste Runde. Nachdem die Ärzteschaft auf die möglichen Folgen hingewiesen hatte, beklagt sich darüber nun der GKV-Spitzenverband.
Der Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte konkret gewarnt, gesetzlich Krankenversicherte müssten wegen der Kürzung von Mitteln für die ambulante Versorgung künftig deutlich länger auf einen Arzttermin warten.
KBV und Ärzteverbände hatten auch erhebliche Kritik an der geplanten erweiterten Meldepflicht für freie Termine an die Terminservicestellen geübt. Der Grund: Wenn dort mehr freie Termine gemeldet werden, gibt es weniger für die Vergabe in den Praxen.
Die Meldung an die Terminservicestellen sollen es aus Sicht des Gesetzgebers gesetzlich Krankenversicherten ermöglichen, schneller einen Termin zu erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Privatversicherte bei der Terminvergabe bevorzugt werden.
„Derzeit hört man immer wieder, dass es angeblich weniger Arzttermine geben müsse, weil Arzttermine schlechter bezahlt werden würden“, entgegnete Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die Vergütung für die einzelne ärztliche Leistung steige im kommenden Jahr um 2,2 Prozent. „Das ergibt über eine Milliarde Euro mehr.“
Der Virchowbund weist die Falschbehauptungen des GKV-Spitzenverbandes scharf zurück, wonach niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch das Spargesetz im kommenden Jahr nicht schlechter bezahlt würden. Eine Steigerung der Gesamtvergütung von 2,2 Prozent im nächsten Jahr bedeute bei einer gleichzeitig zu erwartenden Inflation von 3 Prozent einen realen Verlust an Geld.
„Der GKV-Spitzenverband wirft mit Fantasiezahlen um sich, ohne sie in einen realen Zusammenhang zu setzen. Das ist reine Kassenpropaganda“, kritisierte Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. „Wir versorgen in unseren Arztpraxen immer mehr Menschen, die immer kränker und älter werden. Gleichzeitig müssen die Niedergelassenen höhere Personal-, Sach-, oder Energiekosten stemmen, während Kassen und die Politik immer weiter Leistungs- und Terminversprechungen machen.“
Stoff-Ahnis betonte, neben der Vergütung der eigentlichen Behandlung habe es seit einigen Jahren Zuschläge und Bonuszahlungen für die besonders schnelle Terminvermittlung gegeben. Diese Extrazahlungen würden künftig wegfallen. „Ziel der Politik war es, durch diese Extrahonorare die Terminwartezeiten zu verkürzen. Da die Wartezeiten aber tatsächlich sogar länger wurden, war es folgerichtig, dass diese Extrazahlungen wieder gestrichen wurden“, so Stoff-Ahnis.
Bei der Terminvergabe widerspricht der Kassenverband ebenfalls der Ärzteschaft. „Dadurch, dass künftig ein festgelegter Teil der Arzttermine über Terminservicestellen nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden soll, fällt kein Termin weg. Alle gemeldeten Termine stehen selbstverständlich für die Patientenbehandlung in den Praxen zur Verfügung“, so Stefanie Stoff-Ahnis.
Sie betonte, eine Vergabe müsse „nur noch nach medizinischer Notwendigkeit“ erfolgen. „Es ist doch absurd und mit meinem Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar, wenn kranke Menschen nicht in der Reihenfolge der medizinischen Notwendigkeit Arzttermine bekommen, sondern nach dem Versicherungsstatus“, sagte sie. Dass dieses Problem jetzt in seiner ganzen Tragweite in der Politik angekommen sei, bezeichnete sie als „ein gutes Signal für 75 Millionen gesetzlich Versicherte“.
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