Politik

Digitale Versorgung: Ärzteschaft warnt vor Terminhoheit in Händen der Kassen

  • Donnerstag, 15. Oktober 2026
/woravut, stock.adobe.com
/woravut, stock.adobe.com
1Dieses Dialog-Fenster öffnen

Berlin – Der im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehene digitale Versorgungseinstieg über die elektronische Patientenakte (ePA) darf nicht allein über Anwendungen der Krankenkassen erfolgen. Das mahnten Vertreter der Ärzteschaft bei der Anhörung des Gesetzes im Bundesgesundheitsausschuss.

Der Entwurf des GeDIG sieht vor, die Rolle der ePA im Gesundheitswesen noch weiter auszubauen und sie für die gesetzlich Versicherten zum zentralen Element zur Verwaltung ihrer Versorgung zu machen. Der sogenannte digitale Versorgungseinstieg soll ab Februar 2028 in die ePA-Apps integriert werden und unter anderem ermöglichen, über sie Arzttermine zu buchen, diese zu verwalten sowie ein digitales Ersteinschätzungsverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu nutzen.

Das sei zwar grundsätzlich sinnvoll, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner gestern im Bundesgesundheitsausschuss. Doch sie kritisierte, dass der Gesetzentwurf den Versorgungseinstieg nur über die Krankenkassen vorsehe. „Das kann aus unserer Sicht nicht funktionieren“, sagte sie.

Es müssten gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Einstiegsmöglichkeiten, beispielsweise über den Terminservice 116117, erhalten bleiben. „Terminhoheit und Terminvergabe müssen bei den Praxen bleiben.“

Diese Sicht teilte der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa), André Byrla, explizit. „Ein verpflichtendes Zentralportal unter Kassenleitung lehnen wir strikt ab“, sagte er. Die Terminvergabe müsse dringend in den Händen der Ärztinnen und Ärzte bleiben – bei einer Fremdsteuerung würden sich viele von ihnen aus der Versorgung zurückziehen, warnte er.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) wendet sich gegen die Pläne, den Versorgungseinstieg in die Hände der Krankenkassen zu legen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf schlägt sie deshalb vor, dass statt eines Kassenangebots der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) unter Beteiligung der BÄK ein Verfahren festlegen soll.

Ziel müsse es sein, dass die Patientinnen und Patienten über die Anbindung an eine primärversorgende Praxis eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung erfahren würden – der rein digitale Versorgungseinstieg werde daher vornehmlich akuten Anliegen außerhalb der Praxisöffnungszeiten vorbehalten sein.

Ebenfalls auf den Widerstand der ärztlichen Verbände trafen die Pläne der Bundesregierung, den Krankenkassen weitere Befugnisse zur Datenauswertung zu erteilen. Der bereits seit seiner Einführung mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) im Jahr 2024 umstrittene Paragraf 25b im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) soll dahingehend erweitert werden, dass die Kassen datengestützte Auswertungen ihrer Versicherten vornehmen dürfen.

So sollen sie Analysen zur Erkennung von schwerwiegenden Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder eines dafür erhöhten Risikos durchführen und in der ePA sowie von Dritten gespeicherte zusätzliche personenbezogene Daten nutzen dürfen, um ihren Versicherten Informationen zukommen zu lassen, die sie aus einer Analyse ihrer Behandlungsdaten abgeleitet haben.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt das ausdrücklich. Die geplante Erweiterung ermögliche es den Kassen, wirksame Präventionsangebote zu machen, schreibt er in seiner Stellungnahme – und fordert noch mehr Erweiterungen.

So solle man nicht nur schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen in die Formulierung aufnehmen, sondern auch weitere Krankheiten, die ein erhebliches Risiko zur Chronifizierung aufweisen, darunter Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenprobleme und Gelenkschmerzen oder psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen.

Die ärztlichen Organisationen lehnen auch das strikt ab. „Und zwar aus dem Grund, dass es dafür keinerlei Nutzennachweis gibt“, betonte Steiner. Stattdessen handele es sich um einen ernsten Eingriff in das vertrauliche Arzt-Patienten-Verhältnis – besagte Informationen gehörten in das Arztgespräch, nicht in eine automatische Auswertung der Krankenkasse.

Auch hier sind sich KBV, Spifa und BÄK einig. Letztere verwiest zudem auf die im Gesetz genannte Möglichkeit eines versichertenindividuellen Hinweises auf kasseneigene Versorgungsprogramme. „Dies ist nichts anderes als eine individuelle Empfehlung für eine bestimmte Gesundheitsversorgung und damit eine weitere Öffnung hin zu einer von den Krankenkassen gesteuerten Gesundheitsversorgung“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme.

Neben dem digitalen Versorgungseinstieg und weiteren Bausteinen für das geplante Primärversorgungsmodell wie der elektronischen Überweisung sieht der GeDIG-Entwurf auch Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsdatennutzung sowie eine Stärkung der Gematik vor.

Unter anderem soll sie künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) notwendig sind, direkt am Markt beschaffen dürfen, weitere Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erhalten. Das solle helfen, Weiterentwicklungen schneller umzusetzen und die Stabilität der TI zu erhöhen.

Während die Stärkung der Gematik insbesondere wegen der Hoffnung auf eine verbesserte TI-Performance weitestgehend auf Zustimmung der Ärzteschaft traf, zeigte sich hier der Bundesverband Gesundheits-IT kritisch. Er befürchte vergabe- und kartellrechtliche Probleme und eine Benachteiligung kleiner Unternehmen bei gleichzeitiger Abhängigkeit von größeren Anbietern, erklärte Geschäftsführer Sascha Raddatz. „Wir brauchen eine starke Gematik, die den Wettbewerb stärkt, statt ihn zu ersetzen“, sagte er.

Die Gematik selbst zeigte sich hingegen äußerst zufrieden. Das GeDIG sei „ein sehr gutes Instrument, um unsere Pläne zur Erhöhung der Betriebsstabilität der TI umzusetzen“, erklärte ihr Geschäftsführer Florian Hartge.

lau

Diskutieren Sie mit:

1

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (1)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung