Ausland

Supreme-Court-Ur­teil: 66 Kliniken stellten Schwangerschafts­abbrüche ein

  • Freitag, 7. Oktober 2022
/Parilov, stock.adobe.com
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Washington – In den USA bieten seit der Abschaffung des landesweiten Grundrechts auf Schwangerschaftsab­brüche durch den Supreme Court im Juni einer Studie zufolge mindestens 66 Kliniken ebensolche nicht mehr an. Davon hätten 26 Kliniken komplett geschlossen, heißt es in einer Untersuchung des Guttmacher Institute. Die 40 anderen Kliniken würden zwar noch andere medizinische Leistungen anbieten, aber keine Schwangerschafts­abbrüche mehr.

Das Guttmacher Institute, das sich für das Recht auf Abtreibungen einsetzt, ging in seiner Untersuchung auf die 13 US-Bundesstaaten ein, die nach dem Supreme-Court-Urteil vom 24. Juni Schwangerschaftsabbrüche komplett verboten hatten, sowie die Bundesstaaten Georgia und Wisconsin, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrü­chen massiv eingeschränkt hatten. In diesen 15 Bundesstaaten hatten vor der Entscheidung des Obersten Ge­richtshofs insgesamt 79 Kliniken Schwangerschaftsabbrüche angeboten.

Übrig geblieben sind davon 13 Kliniken, die allesamt im Südstaat Georgia liegen, wo Schwangerschaftsabbrüche nur noch bis zur sechsten Schwangerschaftswoche erlaubt sind. Das bedeutet, dass in den 14 anderen unter­suchten Bundesstaaten keine Abbrüche mehr möglich sind.

In diesen 14 Staaten, unter ihnen Alabama, Mississippi und Texas, hatte es nach Angaben des Guttmacher Insti­tute im Jahr 2020 mehr als 125.000 Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Dort lebende Frauen müssten für einen Schwangerschaftsabbruch fortan in andere Bundesstaaten reisen, was mit zusätzlichen Kosten einher­gehe, beklagen die Autoren der Studie.

Das führe dazu, dass Abtreibungskliniken in anderen Bundesstaaten, in denen Abtreibungen noch legal seien, mit Frauen aus anderen Regionen „überschwemmt“ würden. Das bringe die Kliniken an ihre Grenzen.

Der Supreme Court hatte im Juni mit seiner konservativen Richtermehrheit ein seit fast 50 Jahren geltendes Grundsatzurteil aufgehoben, das ein landesweites Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche verankert hatte. Damit bekamen Bundesstaaten das Recht, Schwangerschaftsabbrüche massiv zu beschränken oder ganz zu verbieten.

afp

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