Ärzteschaft

Tarifabschluss für Ärzte der Charité: mehr Gehalt, Sonderzahlung, neue Arbeitszeit­dokumentation

  • Mittwoch, 30. November 2022
/picture alliance, Michael Kuenne
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Berlin – Marburger Bund (MB) und Charité – Universitätsklinik Berlin haben sich nach sieben Verhandlungs­run­den und mehreren Sondierungsgesprächen auf einen Tarifabschluss verständigt. Der neue Tarifvertrag sieht mehr Geld und Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vor. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 31. De­zem­ber 2023. Die Einigung steht bis zum 5. Dezember 2022 unter Gremienvorbehalt.

Die Gehälter der Ärzte an der Charité sollen dem Abschluss zufolge ab dem 1. Januar 2023 um 3,5 Prozent und ab dem 1. Juli 2023 um weitere 2,2 Prozent steigen. Darüber hinaus ist eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 3.800 Euro netto vorgesehen. Die Ärzte an der Charité erhalten zudem dauerhaft fünf statt drei Fortbil­dungstage pro Jahr.

Novelliert werden soll die Arbeitszeitdokumentation. Die Einigung sieht vor, dass die Mitarbeitenden ab dem 1. Juli 2023 ihre Arbeitszeiten eigenständig und ohne zusätzliche Freigabe über das elektronische Zeiterfassungs­system dokumentieren werden. Dokumentierte Arbeitszeiten gelten an der Charité nach Angaben des Marburger Bundes nun grundsätzlich als geleistet.

„Durch eine solche Beweislastumkehr ist ein großer Schritt in Richtung manipulationsfreie Arbeitszeitdoku­men­ta­tion gelungen“, sagte Peter Bobbert, Vorstandsvorsitzender des MB Berlin/Brandenburg. Er sprach von einem „schweren Stück Arbeit“ und einem hartes Ringen beider Seiten um einen tragfähigen Kompromiss. Am Ende sei es gelungen, ein Gesamt­pa­ket an substanziellen Verbesserungen zu schnüren.

„Erstmals werden Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit adäquat kompensiert und nachvollziehbar aufgewertet. Besonders freuen wir uns über die Honorierung des Kurzfristigen Einspringens im Rahmen des Bereitschafts­diens­tes“, sagte Bobbert, der auch Präsident der Ärztekammer Berlin ist.

„Insbesondere bei der Arbeitszeitdokumentation können wir jetzt einen Paradigmenwechsel einleiten“, sagte auch Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité. Man setze in Zukunft im Geltungsbereich des Tarif­vertrages auf Vertrauensarbeitszeit. Neben dieser für Universitätsklinika neuen Regelung der Vertrauensarbeits­zeit, die dem Ansatz transformationaler Führung Rechnung trage, sei es auch ein Schritt zum Bürokratieabbau.

Darüber hinaus konnte eine neue Definition der Wochenenden von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr getroffen werden. Dies stellt laut MB gerade im Hinblick auf freie Wochenenden eine erhebliche Verbesserung dar. Teil­zeit­beschäftigte erhalten den Überstundenzuschlag ab der ersten Stunde, die über der individuell vereinbar­ten Wo­chenarbeitszeit hinausgeht.

Anfang Oktober waren rund 1.000 Ärzte und Ärztinnen von Europas größter Universitätsklinik in einen Warnstreik getreten – zum ersten Mal seit 15 Jahren. Zu den Kernforderungen der Gewerkschaft hatten unter anderem eine lineare Erhöhung beim Gehalt um 6,9 Prozent gezählt.

may/dpa

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