Ärzteschaft

Tarifeinheitsgesetz: Marburger Bund und Verdi ziehen an einem Strang

  • Freitag, 1. Dezember 2017

Berlin – Marburger Bund (MB) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) haben sich im Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Arbeitgeber sollen gehindert werden, auf Kosten der Beschäftigten einen Keil zwischen die Gewerkschaften zu treiben.

„Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen. Die Einheit gewerkschaftlichen Handelns kann nur dem freien Willen der Mitglieder entspringen“, unterstrich Verdi-Vorsitzender Frank Bsirski mit Verweis auf entsprechende Verfassungsbeschwerden beider Gewerkschaften gegen das Tarifeinsatzgesetz.

Keine Mehrheitsfeststellungen

Durch eine tarifdispositive Abrede wollen Verdi und MB deshalb verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. Eine entsprechende Klausel sieht vor, dass jede der beiden Gewerkschaften das Recht hat, für ihre Mitglieder tarifliche Regelungen zu treffen, die von den Bestimmun­gen des Tarifvertrages der anderen Gewerkschaft abweichen.

Zugleich verpflichten sich Verdi und Marburger Bund, keinen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb zu stellen. Auch die Arbeitgeber sollen in den jeweiligen Tarif­verhandlungen dazu verpflichtet werden, dies zu unterlassen.

„Die Vereinbarung ist der richtige Weg, um die schädlichen Wirkungen des Tarif­einheits­gesetzes auszuschließen“, resümierte MB-Vorsitzender Rudolf Henke. Es gehe darum, Tarifpluralität und Betriebsfrieden in den Krankenhäusern im Einklang zu halten, einen Flickenteppich unterschiedlicher Tarifregelungen für einzelne Häuser zu vermeiden und die gewachsene Tarifvielfalt zu wahren. „Wir richten unsere Energie nicht auf die Konkurrenz untereinander, sondern auf die Verbesserung der Arbeits­bedingungen unserer Mitglieder“, so Henke.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung