Politik

Bundestag ändert Tarifeinheitsgesetz

  • Freitag, 30. November 2018
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Die Große Koalition hat die im Tarifeinheitsgesetz enthaltene Regelung zur Tarifkollision verändert. Der Bundestag verabschiedete heute eine Korrektur des Tarifvertragsgesetzes zusammen mit dem Qualifizierungschancengesetz. Eine Änderung war der Politik vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2017 aufgegeben worden.

Die Anpassung sieht vor, dass Minderheitstarifverträge weiterhin gültig bleiben, wenn beim Zustandekommen des Mehrheitstarifvertrags die Interessen von gewerkschaftlich organisierten Berufs- beziehungsweise Arbeitnehmergruppen, die auch vom Minderheitstarifvertrag erfasst sind, „nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt“ worden sind, wie es in der Änderung des Tarifvertragsgesetzes heißt.

Die Tarifkollision regelte bisher, dass in einem Betrieb, in dem es mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gibt, nur der Tarifvertrag gilt, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen hat. Kleinere Gewerkschaften dürfen diesen Tarifvertrag nachzeichnen, also auch für ihre Mitglieder übernehmen – allerdings nur in der von der Mehrheitsgewerkschaft und dem Arbeitgeber vereinbarten Form.

Das BVerfG hatte in seinem Urteil im vergangenen Jahr bemängelt, dass die Regelung des Gesetzes in die Koalitionsfreiheit eingreift. Für den Fall, dass die Belange einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden, seien keine Vorkehrungen getroffen worden. Dies müsse der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember neu regeln.

Die Opposition zeigte sich heute verärgert über die Art und Weise, mit der die Große Koalition die Korrektur durch den Bundestag gebracht hatte. Es könne nicht sein, dass die Änderung eines so komplexen Gesetzes an das Qualifizierungschancengesetz angehängt werde, lautete die Kritik der Oppositionsfraktionen.

Der Marburger Bund (MB), der mit anderen Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz beim BVerfG geklagt hatte, hatte bereits gestern im Vorfeld der heutigen Abstimmung im Bundestag erklärt, dass ihm die Korrekturen nicht weit genug gehen. Der MB hätte sich die Aufhebung des Gesetzes gewünscht.

may

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