Tarifeinigung für Ärzte an Unikliniken: mehr Gehalt, weniger Arbeitszeit

Berlin – Der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf einen Tarifabschluss für die Ärzte an Universitätskliniken geeinigt.
Die Parteien verständigten sich unter anderem auf die Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ab dem 1. Januar 2026 von 42 auf 40 Stunden ohne Gehaltsabstrich. Damit seien die Ärzte an den Unikliniken ihren Kollegen an anderen Krankenhäusern künftig gleichgestellt, betonte die Ärztegewerkschaft.
Geregelt wird auch, dass es künftig eine obligatorische elektronische Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit geben muss. Zugesichert wurde, dass die erbrachten Leistungen nicht nur dokumentiert, sondern auch vergütet werden.
Verbesserungen sind auch zur Dienstplanung vorgesehen. Zum 1. Januar 2025 sollen Regelungen eingeführt werden, die zu mehr Verlässlichkeit führen sollen, schreibt der MB. Davon erfasst seien alle Dienstformen, einschließlich Vollarbeit.
Der Dienstplan muss demnach spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Entgelt einen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des Tabellenentgelts zahlen.
Neu definiert wird ab 1. April 2024 der für die Zeitzuschläge je Stunde maßgebliche Zeitraum für die Nachtarbeit. Danach ist Nachtarbeit die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, bisher begann dieser Zeitraum erst um 21 Uhr.
Darüber hinaus steigen die Ärztegehälter in zwei Schritten. Zum 1. April 2024 gibt es vier Prozent mehr Gehalt und zum 1. Februar 2025 weitere sechs Prozent. In der Entgeltgruppe der Oberärzte ab dem 10. Jahr wird zudem eine weitere Erhöhungsstufe auf dem Niveau des Einstiegsgehalts von Leitenden Oberärzten/Chefarzt-Stellvertretern eingerichtet.
Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2026.
„Unsere Verhandlungskommission hat über mehrere Monate in insgesamt fünf Verhandlungsrunden viel Zeit und Arbeit in dieses Ergebnis investiert. Wie bei jedem Kompromiss hat auch dieser Abschluss positive und negative Aspekte“, sagte die 1. Vorsitzende des MB, Susanne Johna.
Auf der Habenseite stünden eine ordentliche Gehaltserhöhung und eine merkliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Bei der Neuordnung des Schicht- und Wechselschichtsystems habe man sich mehr vorgenommen.„Besonders schmerzhaft ist auch die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren. Das ist mehr als nur ein Wermutstropfen. In der Gesamtbetrachtung überwiegen aber die positiven Perspektiven, die sich aus diesem Abschluss ergeben“, so Johna.
Auch der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Andreas Botzlar, bedauerte die Weigerung der TdL, eine Neuregelung der Schichtarbeit zu vereinbaren. „Die Universitätskliniken verpassen so die einmalige Chance, als erste insbesondere den dringend gebrauchten jungen Ärztinnen und Ärzten attraktivere Arbeitsbedingungen anbieten zu können“, sagte er.
Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Dazu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.
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