Politik

Tariftreue-Evaluation: Entlohnung in der Altenpflege verbessert

  • Freitag, 3. Juli 2026
/picture alliance, Westend61, Bonninstudio
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Berlin – Die Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege oder in der Betreuung der Langzeitpflege wurde durch die Einführung der gesetzlichen Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung verbessert. Dies zeigt der Abschlussbericht zur entsprechenden gesetzlichen Evaluation.

„Die Auswertung der Daten legt nahe, dass die deutlichen Lohnsteigerungen für Pflege- und Betreuungskräfte zu einem großen Teil auf die Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung zurückzuführen sind“, heißt es in der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beauftragten Evaluation.

Zudem hätten sich die Löhne von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege seit Einführung der Regelungen den Löhnen von Pflege- und Betreuungskräften in der Krankenhauspflege angenähert, so die Expertengruppe.

Zwar werde dieses Lohnniveau noch nicht vollständig erreicht, gleichwohl sei eine deutliche Annäherung in der Fläche zu konstatieren. Besonders starke Lohnsteigerungen seien demnach in den unteren Lohnbereichen der einzelnen Helferinnen- und Helfergruppen sowie Fachkraftgruppen zu verzeichnen.

In dem Bericht wird auch dargelegt, dass die Preise für ambulante und stationäre Pflegeleistungen in den zwei Jahren nach Einführung der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung deutlich stärker gestiegen sind als in den drei Jahren davor.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. September 2022 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gesetzlich vorgegeben, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste nur noch zur Versorgung zugelassen werden, wenn sie ihre bei ihnen beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte tarifgerecht entlohnen. Dies kann entweder tarifgebunden erfolgen oder per Orientierung an einem Tarifvertrag beziehungsweise an dem jeweils regional üblichen Entlohnungsniveau.

Mit der Evaluation dieser Regelung wurden das Institut Arbeit und Technik (IAT), die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen und das SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen beauftragt.

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden – in diesem Zusammenhang will das BMG auch die Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung zumindest bis 2030 aussetzen.

Dies wurde unter anderem vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bereits scharf kritisiert. In den vergangenen Jahren sei viel dafür getan worden, den Pflegeberuf gerade in der Langzeitpflege attraktiver zu machen. Wer diese Standards nun wieder infrage stelle, trete diese Bemühungen mit Füßen und sende „ein verheerendes Signal an die Berufsgruppe“, so der Verband.

„Grundsätzlich ist das Ergebnis der Evaluation des BMG doch eine gute Nachricht: Die Tariftreueregelung wirkt und hat zu einer deutlichen Verbesserung der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege geführt. Auch die Lohnlücke zur Krankenhauspflege wurde spürbar verkleinert“, kommentierte heute AOK-Vorständin Carola Reimann den Evaluationsbericht.

Dass das BMG nun aufgrund der höheren Folgekosten in der Pflege die Tariftreue aussetzen wolle, halte man nicht für zielführend. Dadurch könnten die erreichten Fortschritte mittelfristig abgeschwächt werden und regionale Lohndifferenzen erneut zunehmen, warnte Reimann.

„Sinnvoller wäre es, künftig die Grundlohnsummenentwicklung als Maßstab für die Anerkennung von Vergütungssteigerungen heranzuziehen.“ Dies würde weiterhin Lohnsteigerungen ermöglichen und gleichzeitig die Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) stärker mit ihrer Einnahmenentwicklung in Einklang bringen, so Reimann.

Die Zeit bis zur Kabinettsbefassung sollte aus ihrer Sicht genutzt werden, um beim Thema Tariftreue noch einmal nachzuarbeiten und auch zu prüfen, welches Signal ein Aussetzen dieser Regelung an die Pflegefachkräfte sendet. „Wertschätzung sicher nicht.“

aha

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